Behördennummer 115

  • Die einheitliche Behördennummer 115
    ist montags bis freitags
    von 8 bis 18 Uhr
    sowohl aus dem Festnetz als auch aus mehreren Mobilfunknetzen zum Ortstarif und damit kostenlos über Flatrates erreichbar.

    Weitere Informationen zur Behördennummer unter www.115.de
  • Logo Behördennummer 115

Dienstleistung

Sperrmüll entsorgen

Informationen zur Abfallentsorgung in Waldbronn
(Abfuhrkalender, Öffnungszeiten Grüngutplatz, Wertstoffhof u.a.)

Sperrmüll sind sperrige Abfälle aus Privathaushalten, die nach Zerkleinerung nicht in den Restmüllbehälter passen.

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Zuständige Stelle
0721 93653199
E-Mail senden / anzeigen
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zuständige Stelle

die Abfallbehörde

Abfallbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
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Voraussetzungen

Bei Ihrem Abfall handelt es sich um Sperrmüll.

Auskunft darüber, welche Gegenstände Sie in Ihrem Stadt-/Landkreis als Sperrmüll entsorgen dürfen, erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb.

Beispiele für Sperrmüll:

  • Betten, Matratzen, Polstermöbel
  • Schrankteile, Tische, Stühle
  • Spiegel, Koffer, Teppiche
  • Gartenmöbel

Achtung: Abfälle aus Renovierungen oder Umbau wie alte Fliesen oder Sanitärkeramik gehören nicht zum Sperrmüll. Diese müssen Sie als Bauschutt getrennt entsorgen.

Tapetenabfälle müssen Sie als Restabfall entsorgen.

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Verfahrensablauf

Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, welche Gegenstände Sie über den Sperrmüll entsorgen dürfen.

Tipp: Einige Gemeinden und Stadt- und Landkreise verfügen über Recyclinghöfe oder Deponien. Bei diesen können Sie Sperrmüll preisgünstig selbst anliefern.

Die Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen finden Sie die Abfuhrtermine und weitere Informationen über Sperrmüll und andere Abfallarten. In den meisten Stadt- und Landkreisen erfolgt die Sperrmüllabfuhr auf Abruf.

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Erforderliche Unterlagen

keine

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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung

Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.

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Rechtsbehelf

Wenn eine Entscheidung der Behörde erforderlich ist (z.B. bei einem Gebührenbescheid), wird die Behörde Ihnen dazu die Entscheidung als förmliche Mitteilung zusenden.
Diese Entscheidung enthält auch den Hinweis auf die rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen offenstehen, falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.
In diesem Rechtsbehelf sind auch Fristen genannt, die Sie unbedingt beachten müssen.
Der Rechtsbehelf enthält ebenfalls die Information, an welche Stelle Sie sich in einem solchen Fall wenden können.

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Sonstiges

Für Altholz, Altautos und Elektroschrott gibt es eigene Regelungen zur getrennten Erfassung und Verwertung.

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Rechtsgrundlage

die jeweilige örtliche Satzung

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Weitere Hinweise

Eigenbetrieb Abfallwirtschaft [Landratsamt Karlsruhe]


Hausanschrift:

Werner-von-Siemens-Str. 2-6
76646 Bruchsal

Postanschrift:

Beiertheimer Allee 2
76137 Karlsruhe
Telefon: Servicenummer für Privatkunden: 0800 2 9820 20 (kostenfrei)
Servicenummer für Gewerbekunden: 0800 2 9820 10 (kostenfrei)
telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
E-Mail: zentrale(at)awb.landratsamt-karlsruhe.de
Homepage: https://www.awb-landkreis-karlsruhe.de/startseite/index.php
Sprechzeit:
  • Montag bis Donnerstag: 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
  • Freitag: 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie die abweichende telefonische Erreichbarkeit
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Zugehörigkeit zu