Gemeindenachricht

Landtagswahl am 13. März 2016
Wahlscheinantrag bequem per Internet

bis 11.03.2016 um 11:00 Uhr möglich


Wahlscheinantrag bequem per Internet

  
Zur Landtagswahl am 13.03.2016 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§19 Abs. 1 Satz 2 LWO).

Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage www.waldbronn.de an. Beim Aufruf des Links zur Landtagswahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten.

Hier gelangen Sie direkt zum Erfassungsformular. Bitte beachten Sie nachfolgende Hinweise.

Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post/ Amtsboten zugestellt.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero(at)waldbronn.de einen Wahlschein beantragen.

In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt, Herr Schäfer o. Frau Becker, Tel.: 07243/609-170 o. -161;
E-Mail: J.Schaefer(at)Waldbronn.de o. D.Becker(at)Waldbronn.de.