Gemeindenachricht
Das Rechnungsamt informiert
Zahlungsaufforderung
Grundsteuer und Gewerbesteuer
15.08.2016
An die rechtzeitige Zahlung der nachstehenden Steuerschuldigkeiten wird erinnert:
1. Grundsteuer
Das 3. Viertel der Jahressteuer 2016 gemäß Grundsteuerbescheid.
Fälligkeit: 15.08.2016
2. Gewerbesteuer
Das 3. Viertel der Vorauszahlungen für das Jahr 2016.
Fälligkeit: 15.08.2016
Diese Zahlungsaufforderung gilt als öffentliche Mahnung im Sinne des Landesverwaltungs-vollstreckungsgesetzes.
Bei Zahlungsverzug müssen wir den gesetzlichen Säumniszuschlag von 1 v.H. ab dem Fälligkeitstag berechnen.
Soweit Abbuchungsermächtigungen vorliegen, werden die Steuerbeträge bei Fälligkeit abgebucht.