Gemeindenachricht

Das Rechnungsamt informiert
Zahlungsaufforderung

Grundsteuer und Gewerbesteuer

An die rechtzeitige Zahlung der nachstehenden Steuerschuldigkeiten wird erinnert:

1. Grundsteuer
Das 3. Viertel der Jahressteuer 2016 gemäß Grundsteuerbescheid.
Fälligkeit: 15.08.2016
 
2. Gewerbesteuer

Das 3. Viertel der Vorauszahlungen für das Jahr 2016.
Fälligkeit: 15.08.2016


Diese Zahlungsaufforderung gilt als öffentliche Mahnung im Sinne des Landesverwaltungs-vollstreckungsgesetzes.


Bei Zahlungsverzug müssen wir den gesetzlichen Säumniszuschlag von 1 v.H. ab dem Fälligkeitstag berechnen.

Soweit Abbuchungsermächtigungen vorliegen, werden die Steuerbeträge bei Fälligkeit abgebucht.