Bürgermeisterwahl am 12. März 2017
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht
auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
09.02.2017
Bei der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und der etwa erforderlichen werdenden Neuwahl kann nur wählen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Das Wählerverzeichnis wird an den Werktagen vom 20.02.2017 bis 24.02.2017 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Waldbronn, Bürgerbüro, Marktplatz 7, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Die Öffentliche Bekanntmachung ist hier als PDF hinterlegt.