Gemeindenachricht

Aus dem Gemeinderat


Bürgerfragestunde
Auf Nachfrage eines Bürgers erläuterte Bürgermeister Franz Masino in der jüngsten Gemeinderatssitzung, dass die Waldbronner Stellplatzsatzung vom 12.05.2010 laut Verwaltungsgericht Karlsruhe nicht mehr gilt, sondern die gesetzlichen Vorschriften, also die Landesbauordnung Baden-Württemberg.
Für Waldbronn bedeutet dies, dass in Bereichen ohne Bebauungsplan kein höherer Stellplatzbedarf (bis zu 2 Stellplätze je Wohneinheit) nach der jetzt unwirksamen Stellplatzsatzung gefordert werden kann. Die Gemeinde, ergänzt Jürgen Hemberger vom Technischen Amt, arbeitet allerdings an einer neuen Stellplatzsatzung. Diese muss auf eine andere Rechtsgrundlage gestellt werden, d.h. sie bedarf einer „detaillierteren und konkreteren Begründung“, warum die Gemeinde zwei Stellplätze pro Wohnungseinheit fordert, so Hemberger.
 
Gemeinde mietet die Systembauten am Kindergarten St. Josef
Die Gemeinde übernimmt von der Katholischen Kirche den Mietvertrag für die vorhandenen Systembauten am Kindergarten St. Josef. Dies beschloss der Gemeinderat einstimmig.
Dort sollen zwei Kleinkindgruppen (U3) und bis zu zwei Kindergartengruppen über eine Laufzeit von 19 Monaten untergebracht werden. Die Gesamtkosten lägen bei rund 316 000 Euro.
Der Bedarf bei U3 Kindern liegt bei rund 44 Plätzen und erfordert die Einrichtung von zwei Gruppen. Der Bedarf bei Ü3 Kindern erfordert möglicherweise, neben der bereits im Systembau untergebrachten Schmetterlingsgruppe, die Einrichtung einer weiteren Gruppe, die ebenfalls dem Don-Bosco Kindergarten zugerechnet werden. Für eine mögliche vierte Gruppe, erläuterte Hauptamtsleiter Reinhold Bayer, müsse die Trägerschaft noch geklärt werden.  
Deswegen schlug die Verwaltung bereits im Sommer vor, die Systembauten anzumieten und dort die drei bzw. vier Gruppen unterzubringen, so Bayer. Bisher besteht für die Systembauten ein Mietvertrag zwischen der katholischen Kirche und der Betreiberfirma und sollte ursprünglich auch weiter bestehen bleiben. Da allerdings die Schmetterlingsgruppe und die neu unterzubringenden Gruppen dem Don Bosco Kindergarten zugerechnet werden und dieses Gebäude der Gemeinde gehört, ist eine Vertragsübernahme sinnvoll, erklärte Bayer. Finanziell habe die Vertragsübernahme keine Auswirkungen.   
Geschlossen sprachen sich die Fraktionen für eine Vertragsübernahme aus. Zwar täten die Gesamtkosten von 316 000 Euro zwar weh, doch es sei eine notwendige Investition, argumentierte Roland Bächlein (CDU). Hildegard Schottmüller (CDU) wies auf leerstehende Räume in gemeindeeigenen Gebäuden hin, die auch auf eine mögliche Nutzung geprüft werden könnten.
 
Wassergebühr 2019 beträgt 2 Euro
Die Wassergebühr für das Jahr 2019 beträgt 2 Euro pro Kubikmeter. Einstimmig stimmte der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung zu.
Die Gemeinde gehe im kommenden Jahr von einer Wasserabgabemenge von rund 650 000 Kubikmeter aus. Die hohe Abgabemenge wie 2018  (695 000 Kubikmeter) dürfte sich nicht wiederholen, so Kämmerer Philippe Thomann. Ein Verlust von rund 22 000 Euro wird aus steuerlichen Gründen einkalkuliert, zumal mit Gebühren keine Gewinne erwirtschaftet werden dürfen. Die jährliche Mehrbelastung bei einem Vier-Personen-Haushalt betrüge im Vergleich zum Vorjahr 35 Euro. Thomann informierte den Rat gleichzeitig über einige Besonderheiten, die ab 2019/2020 aufgrund des neuen Haushaltsrechts gelten werden. So wird 2019 bereits die Zählerablesung im September, anstatt im November/Dezember erfolgen, der Verbrauch wird dann bis zum Jahresende hochgerechnet. Darüber hinaus empfiehlt das Rechenzentrum (ITEOS) die Gebühren für 2019 und 2020 in gleicher Höhe festzusetzen.   

Weitere Haushaltsberatungen
Kämmerer Philippe Thomann informierte den Rat ferner über weitere Änderungen am Haushaltsplanentwurf 2019. Zur Beratung des Haushaltsplans sind dieses Jahr neben der Klausurtagung mehrere öffentliche Beratungstermine im Gemeinderat vorgesehen.
Seit der letzten Beratung in der Sitzung vom 21.11.2018 hatten sich einige Änderungen ergeben: Betriebskosten und Mietübernahme der Systembauten am Kindergarten St.Josef, Miet- und Betriebskosten eines Raumes in der Anschlussunterbringung für Unterrichtszwecke, Kosten für Zweckänderung Radiomuseum oder auch Kosten für das Außengelände und Spielgeräte eines Kindergartens. Zudem habe der Landkreis zwischenzeitlich angekündigt den Hebesatz der Kreisumlage von 32 % auf 30 % der Steuerkraftsumme zu senken. Das verringere die entsprechende Ausgabe der Gemeinde um rund 350.000 Euro, was sehr erfreulich sei.
Die geplante Sanierung des Kinderbeckens im Freibad wird von 2019 auf 2020 verschoben. Das beschloss der Gemeinderat in einer vorherigen Sitzung. Allerdings wird eine Verpflichtungsermächtigung in 2019 aufgenommen, um eine mögliche Sanierung im Herbst 2019 ausschreiben zu können. Hintergrund ist die Suche nach einem Standort für ein gemeinsames Feuerwehrhaus, die sich auch auf das Gelände des Freibades erstreckt.  

Kurzonen werden abgeschafft - Kurtaxe wird angepasst
Der Gemeinderat hat der Anpassung der Kurtaxesatzung, die in der Januarsitzung rückwirkend zum Jahresbeginn beschlossen werden soll, zugestimmt. Allerdings soll die Höhe der Kurtaxe bereits in diesem Jahr, auch aufgrund des Vertrauensschutzes, angekündigt werden, so Kämmerer Philippe Thomann.
Hintergrund der Neukalkulation sind die Feststellungen der Gemeindeprüfungsanstalt zur Kurtaxe. Im Wesentlichen sollen folgende Punkte geändert werden: die Kurzonen sollen abgeschafft und ein einheitlicher Kurtaxesatz von 1,20 je Person und Aufenthaltstag festgelegt werden. Befreiungen werden nur noch auf einen Aufenthaltstag beschränkt. Akutkrankenhäuser und Kliniken sollen sich mit der Gemeinde auf Antrag auf den Anteil der kurtaxepflichtigen Aufenthaltstage verständigen. Patienten, die beispielsweise bettlägerig sind und die Angebote des Ortes nicht nutzen können, sind nicht kurtaxepflichtig. Die pauschale Jahreskurtaxe je Zweiwohnung soll 60 Euro betragen, die Jahreskurtaxe je Dauercamper 72 Euro. Die Einnahmen aus der Kurtaxe betrügen dann ungefähr 53 000 Euro (2017: 45 000 Euro). Angelika Demetrio-Purreiter regte an, auch Ermäßigungen für Schwerbehinderte mit auf zu nehmen. Die Verwaltung will diesen Vorschlag prüfen.
 
Stuttgarter Straße bleibt gesperrt
Die Stuttgarter Straße bleibt nun doch über die Feiertage gesperrt.
Laut Verwaltung ist der technische Aufwand, die Straße für 14 Tage freizugeben, relativ hoch. Auch eine kurzfristige verkehrssicherungstechnische Abnahme ist sehr kostenintensiv.
Ursprünglich war geplant, die Straße über die Feiertage freizugeben.