Gemeindenachricht

Erklärung des Bürgermeisters
zum Rechtsstreit des Kommunalen Versorgungsverbandes gegen die Gemeinde Waldbronn


Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in seinem Berufungsurteil vom 17.01.2019 (Az. 12 U 189/17) entschieden, dass die von der Gemeinde im Jahr 1974 für die private Kurklinik in Waldbronn übernommene „Gewährsträgerschaft“ für die zusätzliche Altersversorgung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dieser Klinik erst durch Kündigung zum 31.12.2014 endete.

Die sich aus der Gewährsträgerschaft ergebende Haftung ist allerdings auf die Klinikmitarbeiter am Standort Waldbronn beschränkt.

Sie erstreckt sich also nicht auf Forderungen, die auf Rentenansprüchen von Arbeitnehmern beruhen, die in Dobel oder Bad Herrenalb beschäftigt sind oder waren.

Die Frage, wie hoch die Forderung gegen die Gemeinde sein wird, war nicht Gegenstand dieses Gerichtsverfahrens.

Es ist jedoch eindeutig festzustellen, dass der vom Kommunalen Versorgungsverband (KVBW) zunächst errechnete Ausgleichsbetrag zur Abgeltung der Rentenlasten für alle Mitarbeiter des Klinikverbundes in Höhe von etwa 34 Mio. Euro nicht mit Erfolg von der Gemeinde gefordert werden kann.

Obwohl eine versicherungsmathematische Berechnung des KVBW für den Standort Waldbronn noch nicht vorliegt ist davon auszugehen, dass die räumliche Beschränkung der Gewährträgerschaft den Umfang der Haftung für die Gemeinde erheblich vermindert.

Daneben ist der Ausgang des Insolvenzverfahrens gegen die ursprüngliche Betreibergesellschaft abzuwarten. Es kann davon ausgegangen werden, dass die insolvente Gesellschaft zumindest eine anteilige Quote auf die Forderung des KVBW bezahlen kann und wird. Auch dies wird die Haftungssumme der Gemeinde nochmals reduzieren.

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, es kann zur Zeit leider noch nicht konkret prognostiziert werden, welcher Haftungsbetrag tatsächlich auf die Gemeinde zukommt.

Es wird jedoch ein Betrag sein, der weit unter den ursprünglich errechneten 34 Mio. Euro liegt. 

Franz Masino
Bürgermeister