Gemeindenachricht

Aus dem Verwaltungsausschuss


Vereinsförderrichtlinien beraten
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung über die Vereinsförderrichtlinien aus dem Jahr 2004 beraten. Im Vorfeld hat die Verwaltung die Richtlinien überarbeitet und einen ersten Vorschlag dem Ausschuss vorgelegt. Dafür wurden unter anderem die Richtlinien anderer, umliegenden Gemeinden verglichen. Ferner konnten die langjährigen Erfahrungen seitens des gemeindlichen Ansprechpartners für die Vereine mit aufgenommen werden.
Die Vorgehensweise der Verwaltung fand dabei die Zustimmung der Ausschussmitglieder. Diese lobten die gute Vorarbeit und die frühzeitige Abstimmung des „Arbeitspapiers“ im Ausschuss. Verschiedene Vorschläge und Anregungen seitens der Mitglieder sollen von der Verwaltung aufgenommen und in das Arbeitspapier eingearbeitet werden. So sollen die Investitionszuschüsse auch formell auf Sanierungsarbeiten ausgeweitet werden. Ferner sollen die Richtlinien auch auf Konformität mit der EU-Datenschutzgrundverordnung gebracht werden. Die Verwaltung nahm auch den Auftrag entgegen, die Richtlinien für Partnerschaften zu aktualisieren.
 
Weiterer Schritt Richtung papierloser Gremiumsarbeit
Der Waldbronner Gemeinderat ging in der Sitzung einen Schritt näher in Richtung digitaler, papierloser Gremienarbeit. Grundsätzlich waren sich die Ausschussmitglieder einig, dass der Schritt gegangen werden muss und dann auch einheitlich ohne Ausnahme von weiteren Ausdrucken auf Papier. Zwar zieht dies einen kompletten Wandel der bisherigen Arbeit im Gemeinderat und den Ausschüssen nach sich, die Anwesenden sprachen sich dennoch für den Lizenzerwerb der App für das vorhandene Ratsinformationssystem aus. Die Verwaltung hat zusätzlich mehrere Optionen bezüglich der Hardware-Ausstattung aufgeführt. Hier gilt es allen Anforderungen gerecht zu werden. Einige Mitglieder wünschen sich, ein Gerät von der Gemeinde für die Legislaturperiode zur Verfügung gestellt zu bekommen. Andere argumentierten, dass es Räte gäbe, die bereits eigene Geräte nutzen oder auch in anderen Gremien zur Verfügung gestellt bekommen. Die Verwaltung nahm die Hinweise auf und wird voraussichtlich in der Gemeinderatssitzung am 23. Oktober einen Beschlussvorschlag vorlegen.


Die Doppik ist da – Kurzweilige Einführung in das Neue Kommunale Haushaltsrecht
 Vergangenen Samstag gab es eine „Sondersitzung“ des Gemeinderates: Dozent Klaus Lehr von der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie erläuterte den Gemeinderäten die Grundlagen des neuen kommunalen Haushaltsrechts (NKHR). Denn die Verwaltung wird ab sofort von der Kameralistik auf die sogenannte Doppik umstellen. Was das bedeutet und wie künftig der Haushaltsplan aussieht, stellte der Dozent den Gemeinderäten anschaulich vor.
Klaus Lehr ist überzeugt: „Das neue kommunale Haushaltsrecht schafft eine größere Kostentransparenz sowie einen sorgfältigeren und bewussteren Umgang mit den Finanzen.“ Diese Erfahrung habe er insbesondere auch als Kämmerer der Stadt Mannheit gemacht.  Die höhere Transparenz für den Gemeinderat, die Verwaltung und den Bürger käme unter anderem daher, dass in der Doppik alle Vermögenswerte dargestellt werden. Das Rechnungswesen habe eine viel bessere Aussagekraft als in der Kameralistik, da der vollständige Ressourcenverbrauch dargestellt wird. Schlagwort: Ressourcenverbrauch statt Geldverbrauch. Bisher, so Lehr, war das Geldvermögen die Grundlage für die Planung der Haushaltsausgaben. Nun aber bei der ressourcenorientierten Haushaltswirtschaft werden zusätzlich zu den Zahlungsvorgängen auch der nicht zahlungswirksame Vermögensverzehr dokumentiert, beispielsweise die Abschreibungen und Rückstellungen.