Gemeindenachricht

Waldbronn nun auch auf dem Ortschild ein „Ort mit Heilquellenkurbetrieb“


Bei der Verleihung (v.l.): Fritz Link, Präsident des Heilbäderverbandes BW, Bürgermeisterstellvertreter Joachim Lauterbach, die Vorsitzende des Kurbeirates Hildegard Schottmüller und Innenminister Thomas Strobl. Bilder: Innenministerium BW

Waldbronn nun auch auf dem Ortschild ein „Ort mit Heilquellenkurbetrieb“
Urkunden an Kurorte übergeben

 
 „Künftig kann jeder, der nach Waldbronn kommt, auf den ersten Blick erkennen: Diese Gemeinde ist ein Ort mit Heilquellenkurbetrieb. Mich freut es sehr, dass das Kabinett meinem Vorschlag gefolgt ist und künftig 38 Kurorte im Land ihre Kurort-Prädikate auf den Ortstafeln führen können. Die Ortstafeln sind oft das erste, das ein Besucher sieht, wenn er in einen Ort fährt – sie sind sozusagen die Visitenkarte“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am vergangenen Freitag in Stuttgart.
Anlass war eine Feierstunde zur Verleihung von Bezeichnungen an 38 Kurorte im Innenministerium. Für Waldbronn nahmen Bürgermeisterstellvertreter Joachim Lauterbach und die Vorsitzende des Kurbeirates, Hildegard Schottmüller, an der Feierstunde teil. 
 
Auf Vorschlag von Innenminister Thomas Strobl ermöglichte die Landesregierung im Dezember 2019, dass 38 Kurorte im Land künftig ihre Kurort-Prädikate auf den Ortstafeln an den Ortseingängen führen können. Damit trägt die Landesregierung der Ortsschilderinitiative des Heilbäderverbands Baden-Württemberg e. V. Rechnung. Der Verband hatte sich dafür eingesetzt, die Prädikate (z. B. Staatlich anerkanntes Heilbad oder Staatlich anerkannter Ort mit Heilquellen-Kurbetrieb) durch Aufnahme auf die Ortstafeln deutlicher herausstellen und gegenüber Gästen und der Bevölkerung vor Ort besser und umfassender kommunizieren zu können.
„Diese Initiative haben wir gerne aufgegriffen und dem Wunsch entsprochen. Damit können die Kurorte im Land ihre Prädikate deutlicher herausstellen und gegenüber Gästen und der Bevölkerung vor Ort besser und noch sichtbarer werben“, sagte Innenminister Thomas Strobl.
 
Die Landesregierung kann laut Gemeindeordnung auf Antrag an Gemeinden sonstige Bezeichnungen (sog. Zusatzbezeichnungen) verleihen, die auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinden oder der Ortsteile beruhen. Diese Voraussetzungen sind für die Kurorte im Hinblick auf die staatliche Anerkennung der entsprechenden Prädikate nach dem Gesetz über die Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten erfüllt. Titel, die auf Grund allgemeiner kommunalrechtlicher Vorschriften amtlich verliehen worden sind, können wiederum nach dem Straßenverkehrsrecht auf der Ortstafel geführt werden.

Urkundenübergabe an die Vertreter der Kurorte.