Gemeindenachricht

Aus dem Ausschuss für Umwelt und Technik


Neue Stellplatzsatzung diskutiert

Einziges Thema der ersten Ausschusssitzung im neuen Jahr war der Entwurf einer neuen Stellplatzsatzung für die gesamte Wohnbebauung der Gemeinde. Der Entwurf der Verwaltung wurde mit einigen Ergänzungen gebilligt und wird nun dem Gemeinderat empfohlen.

Da 2018 in einem Baugenehmigungsverfahren die seit 2010 geltende Stellplatzsatzung quasi nebenbei für unwirksam erklärt wurde, war es einhelliger Wunsch des Gemeinderates eine neue, rechtssichere Satzung aufzustellen. Die Stellplatzsituation ist vom Karlsruher Planungsbüro Modus Consult untersucht worden.

Es gebe keine angespannten Problemquartiere hinsichtlich der Stellplatzsituation in Waldbronn, stellte Marc Christmann von Modus Consult in der Sitzung fest.  Dies, so der Fachmann, mag an der bis 2018 geltenden alten Stellplatzsatzung gelegen haben.
In der neuen Satzung, die nur bei Neubauten gilt, werden je nach Lage und Größe der Wohnung eineinhalb bzw. zwei Stellplätze festgelegt. In besonderen Ballungsgebieten werden bei Neubauten zwei Stellplätze vorgeschrieben. In den drei Ortsdurchfahren müssen ebenfalls zwei Stellplätze für Neubauten angelegt werden.
Gibt es in dem zu bebauenden Gebiet einen Bebauungsplan, der eine spezielle Regelung hinsichtlich der Stellplätze vorsieht, so gelte dieser, erklärte Marc Christmann.  Das spezielle Recht geht in diesem Fall der Stellplatzsatzung vor.