Gemeindenachricht
Coronavirus:
Pressemitteilung der Gemeinde Waldbronn vom 19.03.2020 8 Uhr
19.03.2020
Bereits am vergangenen Freitag entschied der Krisenstab um Bürgermeister Franz Masino die drei Waldbronner Grundschulen und die kommunalen Betreuungseinrichtungen ab Montag, 16.03. bis voraussichtlich nach den Osterferien zu schließen. Damit sprach die Verwaltung die Schließung einen Tag früher aus, als von der Landesregierung vorgegeben. Gleichzeitig wurden bereits ab Inkrafttreten der Maßnahme Notbetreuungsgruppen für Kinder systemrelevanter Berufsgruppen in den Einrichtungen gebildet.
Um der weiteren Verbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken, verabschiedete der Krisenstab der Gemeinde bereits am vergangenen Sonntag eine Allgemeinverfügung mit „einschneidenden Maßnahmen, die für die Eindämmung des Virus unumgänglich sind“, so Bürgermeister Franz Masino. Diese wurde aufgrund der Coronaverordnung des Landes am 17.3. und später mit der Änderung eben dieser Verordnung am 18.3. nochmals aktualisiert.
Ab sofort sind nicht nur die Schulen und Betreuungseinrichtungen, sondern auch alle Einrichtungen der Kurverwaltung und der Gemeinde (Albtherme, Kurhaus, Gesellschaftshaus, Volkshochschule, Festhalle), Sporthallen, Vereinsheime, Fitnessstudios, der Lesetreff sowie die Aussegnungshallen der Friedhöfe geschlossen. Auch der Besuch in stationären Betreuungseinrichtungen ist untersagt.
Öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen sind untersagt. Aus diesem Grund entfällt auch die für den 25.03. angesetzte Gemeinderatssitzung.
Der Betrieb von Gaststättenbetrieben wird auf die Zeit von 6 – 18 Uhr beschränkt. Die Betreiber sind zusätzlich verpflichtet, Vorkehrungen zum Schutz der Besucher zu treffen, u.a. die Führung einer Liste der Besucher und Sicherheitsabstände.
Der Wochenmarkt bleibt unter geänderten Bedingungen bestehen. Spielplätze werden nach der Einigung zwischen Bund- und Ländern vom 16.3. ebenfalls geschlossen.
Damit ist auch der Kurpark Waldbronn betroffen und bleibt gesperrt.
Ebenfalls sind Läden seit dem 18.3. geschlossen zu halten. Ausnahmen hiervon sind u.a. Lebensmittelgeschäfte und Drogeriemärkte.
Die Verwaltung weist nochmal ausdrücklich darauf hin, dass soziale Kontakte vermieden werden müssen und Ansammlungen an öffentlichen Orte, v.a. sog. Corona-Partys zwingend zu unterlassen sind. Verstöße gegen die Verordnung des Landes werden wegen der Brisanz mit Bußgeldern bis zu 5.000 € geahndet. Es finden regelmäßige Kontrollen durch die Bediensteten der Gemeindeverwaltung statt.
Zur Aufrechterhaltung der Verwaltungsarbeit und zur Vermeidung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus wird das Rathaus bis auf weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben. Alle Angelegenheiten sind soweit möglich telefonisch oder per Mail zu klären. Sollte ein persönliches Erscheinen im Rathaus zwingend notwendig und unaufschiebbar sein, melden Sie sich bitte an der Pforte.
Für alle getroffenen Maßnahmen bitten wir um Ihr Verständnis!
Aktuelle Informationen zur derzeitigen Situation finden Sie immer auf der Homepage des Karlsruher Gesundheitsamtes: https://www.landkreis-karlsruhe.de/gesundheitsamt.
Das Gesundheitsamt des Landkreises ist montags bis donnerstags von 8 bis 12 sowie von 13 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr erreichbar, Telefonnummer 0721 93 68 19 40.
Das Informationstelefon für konkrete Anfragen für die Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Landkreis Karlsruhe ist werktags von 9 bis 16 Uhr erreichbar.
Telefonnummer 0721 133 33 33.
Die Hotline des Landesgesundheitsamtes ist werktags von 9 bis 16 Uhr erreichbar.
Hotline-Nummer 0711 90 43 95 55.
Weitere Informationen beim Robert-Koch-Institut unter www.rki.de