Gemeindenachricht

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Waldbronn
Verfügung über die Aufhebung der Allgemeinverfügung der Gemeinde Waldbronn

über das Verbot von Veranstaltungen und Schließung von Einrichtungen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV2)

Verfügung über die Aufhebung der Allgemeinverfügung der Gemeinde Waldbronn über das Verbot von Veranstaltungen und Schließung von Einrichtungen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV2)  

§ 1       Die Verfügung vom 18. März 2020 wird aufgehoben.
 
§ 2       Die Aufhebung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Begründung:
 
Die konsolidierte Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – Corona-VO) vom 17. März 2020 ist am 21. März in Kraft getreten.
 
Diese ersetzt die Allgemeinverfügung der Gemeinde Waldbronn vom 18. März 2020. Damit gelten die Regelung der oben genannten Landesverordnung in Waldbronn unmittelbar.
 
Hinweise:
 
Die Verfügung ist kraft Gesetz sofort vollziehbar nach § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 8 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung.
 
 
Rechtsbehelfsbelehrung:
 
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Gemeinde Waldbronn Widerspruch erhoben werden.
 
Diese Allgemeinverfügung nebst vollständiger Begründung kann ab sofort im Aushang bei der Gemeinde Waldbronn, Marktplatz 7, 76337 Waldbronn eingesehen werden.  

Waldbronn, den 21.03.2020
gez. Franz Masino
Bürgermeister