Gemeindenachricht

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Waldbronn
Verfügung Über die Aufhebung der Allgemeinverfügung der Gemeinde Waldbronn

über ein Betretungsverbot für öffentliche Orte anlässlich der Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19 und der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2.

Verfügung Über die Aufhebung der Allgemeinverfügung der Gemeinde Waldbronn über ein Betretungsverbot für öffentliche Orte anlässlich der Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19 und der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2.  

§ 1       Die Verfügung vom 20. März 2020 wird aufgehoben.
 
§ 2       Die Aufhebung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Begründung:
 
Die konsolidierte Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – Corona-VO) vom 17. März 2020 ist am 21. März in Kraft getreten.
 
Diese ersetzt die Allgemeinverfügung der Gemeinde Waldbronn vom 20. März 2020. Damit gelten die Regelung der oben genannten Landesverordnung in Waldbronn unmittelbar.
 
Hinweise:
 
Die Verfügung ist kraft Gesetz sofort vollziehbar nach § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 8 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung.
 
 
Rechtsbehelfsbelehrung:
 
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Gemeinde Waldbronn Widerspruch erhoben werden.
 
Diese Allgemeinverfügung nebst vollständiger Begründung kann ab sofort im Aushang bei der Gemeinde Waldbronn, Marktplatz 7, 76337 Waldbronn eingesehen werden.  

Waldbronn, den 21.03.2020
gez. Franz Masino
Bürgermeister