Gemeindenachricht

Pressemitteilung zum Coronavirus in Waldbronn


Die Gemeinde Waldbronn hat am Freitag, 20.03.2020 sich auf Empfehlung des Landkreises Karlsruhe für ein Betretungsverbot öffentlicher Orte entschieden. Dies ist, erklärt Waldbronns Bürgermeister Franz Masino, anlässlich der Ausbreitung des Coronavirus ein bedauerlicher, doch unumgänglicher Schritt. Das Betretungsverbot gilt seit 20.03.2020 Mitternacht.

Leider seien in Waldbronn, so der Rathauschef weiter, trotz der bisher getroffenen Maßnahmen immer noch zahlreiche Menschen im Gemeindegebiet rege unterwegs. Beobachtungen und Erzählungen von privaten Feiern, Menschenansammlungen bis hin zu „Corona-Partys“ seien der Verwaltung zugetragen worden.

Aus diesem Grund hat sich die Waldbronner Gemeindeverwaltung zu dem Betretungsverbot entschlossen.

Das Land Baden-Württemberg hat wenige Stunden nach Erlass der Verfügung in Waldbronn den Betrieb von Friseuren, Gaststätten, Restaurants und weiteren Einrichtungen untersagt.

Den Gaststätten wird nur noch ermöglicht, Speisen zum Abholen anzubieten. Zudem gilt das Betretungsverbot für öffentliche Orte auch laut Landesverordnung, so dass sich nicht mehr als 3 Personen zusammen in der Öffentlichkeit aufhalten dürfen.

Die Allgemeinverfügungen der Gemeinde Waldbronn vom 18.3. und 20.3.2020 sind damit durch die konsolidierte Corona-Verordnung des Landes überholt und rechtlich gesehen überflüssig geworden.

In der aktuellen Lage komme es auf jede Minute und jede Vermeidung von weiteren Infektionen an, so Bürgermeister Masino.

Daher war die Verfügung vom 20.3. keineswegs umsonst.