Gemeindenachricht

Notbetreuung für Kinder


Die Corona-Verordnung des Landes schreibt dabei als Voraussetzung vor, dass beide Elternteile in diesem Bereich arbeiten müssen.

Andere Bundesländer haben abweichende Regelungen getroffen, die allerdings aus virologischer Sicht eine weitaus höhere Ansteckungsgefahr innerhalb der Notgruppen nach sich zieht.
Wir bitten daher um Verständnis, dass die Gemeinde Waldbronn nach aktueller Rechtslage (Stand: 24. März, 10.00 Uhr) keine Ausnahmen von der Corona-Verordnung zulässt. Wir nehmen Ihre Anmeldung für die Notbetreuung im Falle, dass nur ein Elternteil in den besagten Bereichen arbeitet, dennoch gerne auf. Sollten sich die Voraussetzungen lockern, können wir die zusätzlichen Notbetreuungsplätze schneller einrichten.

Für Fragen rund um die Notbetreuung stehen Ihnen Frau Kraske (609-156) und Herr Bayer (609-150) zur Verfügung; gerne auch per Mail an r.bayer(at)waldbronn.de.