Gemeindenachricht

Förderprogramm zum Schnitt von Streuobstbäumen (Förderung Baumschnitt)


Das Land setzt damit ein wichtiges Zeichen zum Erhalt dieser für Baden-Württemberg wichtigen Kulturlandschaft. Vitale Bäume gäbe es nur, wenn sie entsprechende Pflege erfahren. Durch die Förderung honoriere das Land den Einsatz der Menschen, die die Bäume fachgerecht schneiden.
Das bereits laufende Förderprogramm wird daher um zunächst weitere fünf Jahre verlängert.
Sammelantragsteller können Gruppen von Privatpersonen, Vereine oder Verbände, obstverarbeitende Betriebe, sowie Kommunen sein.

Es besteht die Möglichkeit sich am Sammelantrag der Gemeinde Waldbronn zu beteiligen.

Anmeldung zur Teilnahme am Sammelantrag der Gemeinde bis spätestens 28.06.20

Info/ Abgabe Umweltamt, C. Strack, Tel. 07243- 609 330, E-Mail: c.strack(at)waldbronn.de

Mehr zum Streuobstbau und dem neu aufgelegten Förderverfahren BaumschnittStreuobst und Informationen zur Antragsstellung erfahren Sie auf dem Streuobstportal des Landes unter

www.streuobst-bw.info