Gemeindenachricht

Aus dem Gemeinderat


Waldschule Etzenrot wird erweitert und saniert
Die Waldschule Etzenrot wird erweitert und gleichzeitig saniert. Das hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1,9 Millionen Euro.
Mit einem bunten „DANKE“- Schild quittierte die Etzenroter Elterninitiative, die in die Planungen mit eingebunden war, den Beschluss der Gemeinderäte über die lang ersehnte Erweiterung der Grundschule. Zwei Gruppenräume mit jeweils rund 66 Quadratmeter für die Kernzeitbetreuung, einen weiteren Intensivraum (30 Quadratmeter) und ein Büro (19 Quadratmeter) mit Blick über den Schulhof sollen an die verglaste Eingangshalle Richtung Hang angebaut werden. Ein neuer Sanitärbereich mit Behinderten-WC und ein Flur mit Garderobe vervollständigen den Anbau. Um die Hanglage auszugleichen wird unter den Gruppenräumen ein Lagerraum geschaffen.  
Christoph Klinkott vom beauftragten Planungsbüro hat den bereits im AUT favorisierten Vorschlag vorgestellt. In der Sitzung standen zudem noch weitere Sanierungsarbeiten in der Waldschule auf dem Prüfstand. So sollen die Fassaden (Kosten: 170 000), die Elektroanlagen (Kosten: 115 000 Euro) und die Beleuchtung und PV-Anlage (Kosten: 120 000 Euro) ebenfalls saniert bzw. modernisiert werden. Mit den Kosten für den Erweiterungsbau (1,131 Millionen Euro) und einem Sicherheitszuschlag belaufen sich die Gesamtkosten auf rund 1,9 Millionen Euro. Gefragt nach dem Zeitplan hofft Klinkott, dass im Frühjahr 2021 mit den Arbeiten begonnen werden kann und voraussichtlich im Sommer 2022 mit dem Einzug der Kernzeit zu rechnen sei.

An der Ecke Einhangshalle wird die Waldschule erweitert. Bild: Gemeinde Waldbronn

Einhellig sprachen sich alle Fraktionen für die Erweiterung und die Sanierungsarbeiten aus. Jens Puchelt (SPD) argumentierte, dass die Waldschule mit seinen steigenden Betreuungszahlen „zukunftsfähig“ gemacht werden muss. Ruth Csernalabics (Aktive Bürger) und ehemalige Rektorin der Waldschule hob nochmals die Vorzüge der favorisierten Variante hervor. Die Waldschule, so Csernalabics, „platze aus allen Nähten“ und die Erweiterung sei „dringend notwendig“ auch im Hinblick darauf, dass der kommende Schuljahrgang wahrscheinlich zweizügig starte. Roland Bächlein (CDU) bittet bei den hohen Kosten um ein „intensives Kostenmanagement“ und dass Unvorhergesehenes schnellstmöglich mittgeteilt werden müsste. Dem schloss sich Angelika Demetrio-Purreiter (Freie Wähler) mit der Bitte um Einsparungen wo möglich an.
 
Weitere Beratungen zum Nachtragshaushalt 2020
Erneut präsentierte Kämmerer Philippe Thomann die neusten Zahlen für das laufende Haushaltjahr. Viel hat sich im Vergleich zur Juni-Sitzung nicht geändert. Der aufgrund der Corona-Pandemie erforderliche Nachtragshaushalt soll in der ersten Sitzung nach der Sommerpause im September beschlossen werden. Daran hält Thomann ausdrücklich fest, zumal dann die Beratungen für den Haushalt 2021 beginnen. Das Problem ist nach wie vor, dass noch keine verlässlichen Zahlen aus Stuttgart vorliegen. Noch vor der Sommerpause, so Thomann, wollen der Gemeinderat, der Städtetag und der Landkreistag Gespräche über die Schlüsselzuweisungen und Investitionspauschalen mit dem Land führen. Insbesondere bei der Gewerbesteuer ist der Verlust der Gemeinden coronabedingt sehr hoch. Durch eine Gesamtkreditaufnahme von 6,6 Mio. Euro soll erreicht werden, dass auch am Jahresende 2020 die Liquidität von 11,1 Mio. Euro (Rücklagenstand Ende 2019) noch zur Verfügung steht. Dabei profitiert die Gemeinde noch von dem guten Wirtschaftsjahr 2019. Doch davon kann Waldbronn nicht ewig zehren und so mahnte der Kämmerer erneut zum Sparen. Es müsse jetzt genau festgelegt werden, was notwendig sei und damit in den Nachtragshaushalt gehört und was eben nicht, so auch Bürgermeister Franz Masino.  Dabei standen die Gemeinderäte der Wirksamkeit der Mehrwertsteuersenkung um drei Prozentpunkte skeptisch gegenüber, da viele Investitionen langfristig angelegt sind und nicht nur für ein halbes Jahr, wie bei der Kürzung der Mehrwertsteuer angedacht ist.
 
Neue Vereinsförderung verabschiedet
Einstimmig verabschiedeten die Gemeinderäte die neuen Vereinsförderungsrichtlinien, nach denen die Waldbronner Vereine mehr Bezuschussung in vielen Bereichen erhalten können.
Die derzeit gültigen Richtlinien sind zuletzt 2004 aktualisiert worden. Jetzt sind die angepassten Richtlinien beschlossen worden, nachdem noch einige Punkte nachgebessert worden sind.
So soll ab 1. Januar 2021 die Jugendarbeit in den Vereinen (fünf Euro anstatt vier Euro) und die Vereinsjubiläen (ebenfalls fünf Euro anstatt drei Euro) mit mehr Geld gefördert werden. Voraussetzungen für eine Förderung sollen ein „angemessener Mitgliedsbeitrag“ und „kontinuierliche Vereinsaktivitäten“ sein. Darüber hinaus muss ein förderungswürdiger Verein mindestens 20 Mitglieder haben.
Alle Fraktionen sprachen sich übereinstimmend für die angepassten Vereinsrichtlinien aus.
Diese seien, so Hildegard Schottmüller (CDU) eine „gute neue Grundlage zur Förderung des Ehrenamtes“. Zwar gehe es der Gemeinde finanziell nicht so gut, ergänzte Bürgermeister Masino, dennoch „werden wir von unseren zahlreichen Vereinen mit ihren Aktivitäten verwöhnt“.
 
Leinenplicht in der Polizeiverordnung geregelt
Der Gemeinderat hat einstimmig die geänderte Polizeiverordnung für Waldbronn beschlossen.
Neu ist unter anderem, dass in sechs ausgewiesenen Bereichen im Außenbereich Leinenpflicht für Hunde gilt. Schilder sollen an den ausgewiesenen Stellen auf die Leinenpflicht hinweisen. Die Kosten dafür liegen zwischen 2000 und 4000 Euro.  

Bereits im Mai hat der Gemeinderat die Einführung der Leinenpflicht in bestimmten Außenbereichen beschlossen. Jetzt musste nur noch formhalber die Polizeiverordnung dahingehend geändert werden.

Schilder wie dieses weisen auf die Leinenpflicht in Waldbronn hin. Bild: Gemeinde Waldbronn

Die Bereiche im Überblick:
1.       „Am Sohl“ im Bereich zwischen der Ostseite Herrenalber Straße und der Westseite Kirchstr./Alte Etzenroter Straße
2.       „Zuweg Wiesenfesthalle“ Jahnstraße mit dem Verbindungsweg zur Wiesenfesthalle
3.       „Panoramaweg und Rück II“
4.       „Waldpark/Therapiepark“
5.       Radweg in den Neubrüch – Zuweg Waldkindergarten
6.       Parallelwege obere Heidelberger Straße und Freiburger Straße, Zuweg Spielplatz
 
Eine „zeitweise Leinenpflicht“ gelte noch in Naturschutzgebieten, auf landwirtschaftlich bestellten Flächen oder im Wald während der Brut- und Nistzeit, so Nick Lamprecht vom Hauptamt.
Darüber hinaus gelten nach der neuen Rechtsprechung die von Kindern bis 14 Jahren (vorher 12 Jahren) ausgehenden Lärmemissionen nicht als „schädliche Umwelteinwirkung“, d.h. es gilt auch keine Lärmbelästigung. Dieser Passus (Altersangabe) wurde in der Polizeiverordnung ebenfalls angepasst.  
Für die neue Polizeiverordnung gab es durchweg positive Resonanz. Hildegard Schottmüller (CDU) wünscht sich in diesem Zusammenhang für den „aus Gastronomiebetrieben dringenden erheblichen Lärm“ bessere Kontrolle durch die Polizei und die Ordnungsämter.