Gemeindenachricht

Anmeldung für die Inanspruchnahme der kommunalen Notbetreuung
Kernzeit- und Hortbetreuung

ab dem 11.1.2021

Wichtiger Hinweis!


Die schulische Notbetreuung wird direkt von der Schule organisiert. Bitten melden Sie ihr Kind deshalb ergänzend zur Kernzeit- und Hortbetreuung direkt über die Schule an. Die Notbetreuung während der Schulnotbetreuung (je nach Schule variieren die Zeiten) wird durch Lehrer durchgeführt.
 
Hier handelt es sich lediglich um die ergänzende Kernzeit-  und Horteinrichtungen. Diese findet zwischen 7:30 und 17 Uhr, soweit die Betreuung nicht von der Schule abgedeckt ist.
 
Die Notbetreuungszeiten können nur im Umfang der regulären Betreuung in Anspruch genommen werden und sollten nur über sie tatsächliche Arbeitszeit gebucht werden.
 
Es ist für die Teilnahme an der Notbetreuung zu erklären, dass die Erziehungsberechtigten beide entweder in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind oder ein Studium absolvieren oder eine Schule besuchen, sofern sie die Abschlussprüfung im Jahr 2021 anstreben und sie dadurch an der Betreuung ihres Kindes tatsächlich gehindert sind.

Für Alleinerziehende kommt es nur auf deren berufliche Tätigkeit bzw. Studium/Schule an.

Für bereits zwischen dem 16.12.20 und 10.1.21 aufgenommene Kinder ist kein erneuter Antrag nötig.

Bitte melden Sie Ihr Kind nur an, wenn dies unabdingbar ist!

Anmeldung für die Inanspruchnahme der kommunalen Notbetreuung (Kernzeit- und Hortbetreuung) ab dem 11.1.2021 (PDF)