Gemeindenachricht
Anmeldung für die Inanspruchnahme der Notbetreuung
Kindertageseinrichtungen
ab dem 11.1.2021
07.01.2021
Die Notbetreuung findet in der jeweiligen Einrichtung statt, in der das Kind aufgenommen ist.
Beide Elternteile (bzw. der alleinerziehende Elternteil) müssen erklären, dass sie entweder in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind oder ein Studium absolvieren oder eine Schule besuchen, sofern sie die Abschlussprüfung im Jahr 2021 anstreben und sie dadurch an der Betreuung ihres Kindes tatsächlich gehindert sind. Für Alleinerziehende kommt es nur auf deren berufliche Tätigkeit bzw. Studium/Schule an.
Für bereits seit dem 16.12.2020 in der Notbetreuung aufgenommene Kinder ist kein erneuter Antrag nötig.
Bitte melden Sie Ihr Kind/Ihre Kinder nur an, wenn dies unabdingbar ist!
Anmeldung für die Inanspruchnahme der Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen
ab dem 11.1.2021 (PDF)