Gemeindenachricht

Impfaktion für über 80-Jährige im Kurhaus



Die Verwaltung erhält zunehmend Anfragen, ob auch jüngere Risikopatienten z.B. mit Attest dafür berechtigt sind. Wir sind dazu angehalten, ausschließlich die Impfpriorität 1 (§ 2 Impfverordnung), also nur Personen über 80 Jahre, in dieser Aktion zu impfen. Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Termine an jüngere Personen vergeben können, auch wenn sie nur kurze Zeit später das 80. Lebensjahr erreichen.

Die jüngsten Lockerungen der Impfreihenfolge betreffen nicht die Impfaktion der Mobilen Impfteams des Landkreises, sondern die Impfzentren sowie eine ab April in Aussicht gestellte Impfmöglichkeit in den Hausarztpraxen.

Wir danken für die große Impfbereitschaft, bitten jedoch um Verständnis, dass wir als Gemeinde mit dieser Aktion nur diesen eingeschränkten Personenkreis impfen dürfen.