Gemeindenachricht

Teststrategie der Gemeinde Waldbronn
Stand: 21.5.2021


Während bei den Impfungen die Abhängigkeit von Dritten (Bund, Land, Impfdosen-Verfügbarkeit etc.) abhängt, können die Testkapazitäten durch kommunale Lenkung schneller und bedarfsgerechter angeboten werden. Seit dem 8.3.2021 werden auch die Bürgertests angeboten. Jede*r Bürger*in hat demnach einen Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche.

I. Teststrategie

a) Kommunales Testzentrum

Personenkreis:

Ein kommunales Testzentrum als Ergänzung zum bisherigen Angebot zur zweiwöchigen Testung von Erzieher*innen und Lehrer*innen läuft bereits seit dem 10.3.2021.

Zum 15.3.2021 wurde der Bürgertest auch für kommunale Testinfrastrukturen freigegeben. Daher führt Waldbronn seit diesem Zeitpunkt auch Bürgertests entsprechend dem Beschluss von Bund und Ländern durch.

Finanziert werden die Tests pauschal vom Bund.

Ort für das Testzentrum:

Als Ort für ein Testzentrum ist bis zum September der Eistreff nutzbar. Dort wurde im Eingangsbereich eine „Schnelltest-Straße“ eingerichtet. Das Warten auf das Testergebnis erfolgt auf dem Parkplatz des Eistreffs. Dort wird Verwaltungspersonal die Personen über das Ergebnis informieren.

Öffnungszeiten:

Um die tatsächliche Inanspruchnahme nicht zu überschätzen wurde eine stufenweise Annäherung an eine bedarfsgerechte Öffnung eines Testzentrums umgesetzt. Aktuell ist das Testzentrum für Antigen-Schnelltests von Montag, Mittwoch und Freitag 17 - 20 Uhr. Das Testzentrum nahm seinen Betrieb am 10.3.2021 auf.

Testpersonal:

Mehrere Personen mit medizinischen Hintergrund wurden akquiriert und führen das Abstreichen im Nasen-/Rachenraum durch. Das DRK hat am 4.3.2021 ebenfalls die Freigabe vom Kreisverband erhalten nach einer entsprechenden Testung mitzuhelfen.

Die Schichtplanung erfolgt zentral über die Personalabteilung der Gemeindeverwaltung.

Schulung für Personal:

Um die Personalressourcen aufzustocken wurden auch kommunale Bedienstete zur Testung geschult. Frau Dr. Ott hat die Schulungen durchgeführt.
Zusätzlich werden Verwaltungskräfte für die Schreibarbeiten, Ergebnismitteilung etc. eingesetzt. Hierfür werden überwiegend Beschäftigte der Gemeindeverwaltung eingesetzt, die u.a. positive Testergebnisse an das Gesundheitsamt melden.

Dokumentation:

Eine Dokumentation der Schnelltests erfolgt nach dem Muster des Landes BW. Das Testergebnis wird dort erfasst und dem/der Getesteten wird eine Kopie ausgehändigt. Die Aufklärung zum Datenschutz ist ebenfalls angefügt. Die Dokumentation wird 4 Wochen nach dem Test datenschutzkonform zu vernichten.

b) Weitere Testangebote im Rahmen der Bürgertests

Das kommunale Testzentrum dient lediglich der Ergänzung der bestehenden Testinfrastruktur der kassenärztlichen Vereinigung. Die Schwarzwaldapotheke und die Hausarztpraxis von Frau Dr. Ott bieten ebenfalls Bürgertests an.

Seit der KW 14 bieten zudem der DM-Markt in der Talstraße sowie die Firma Bechtec im kath. Gemeindehaus in Reichenbach Bürgertests an.

Seit dem 31.5.2021 betreibt ein privates Unternehmen ein Testzentrum im Eistreff. Geöffnet ist dieses täglich von Montag bis Sonntag von 9 – 17 Uhr.

Damit stehen in Waldbronn von Montag – Sonntag mehrere Test-Anlaufstellen für Waldbronner Bürger*innen zur Verfügung.

c) Schnelltests in den Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

I. Während bis zum 31.3.2021 zweimal wöchentlich Tests für die Beschäftigten in den Betreuungseinrichtungen direkt vor Ort angeboten wurden, werden ab dem 12.4.2021 Selbsttests für das Personal zur Verfügung gestellt.

Für die Testung von Kindern (0-7 Jahre) werden ab der KW 15 sog. Speichel-Schnelltestkarten (Lolli-Tests) eingesetzt. Dabei „lutschen“ die Kinder für ca. 30 min an einem Stäbchen mit Schwamm, bis dieser Schwamm mit Speichel gefüllt ist. Anschließend wird der Schwamm in die Testkassette gesteckt. Innerhalb von 15 min erscheint das Testergebnis.

II. An den Grundschulen wird auf Anordnung des Landes BW bei Inzidenzen von über 100 eine Testpflicht für Präsenzunterricht eingeführt. Im Falle einer Verweigerung des Tests oder eines positiven Testergebnisses gilt ein Betretungsverbot. Die Eltern erhalten nach einer entsprechenden Verpflichtung, den Test durchzuführen und das Ergebnis mitzuteilen, zwei Testkits pro Woche.
Das Lehrpersonal wird dieselben Selbsttests anwenden können, wie sie die Schüler*innen erhalten. Auch die Lehrer*innen unterliegen der Testpflicht.


d) Kommunale Bedienstete

Für kommunale Bedienstete werden wöchentliche Tests angeboten. Die Anmeldung erfolgt über die Personalabteilung. Geschulte Mitarbeiter führen die Tests durch.

Waldbronn, den 21.5.2021

Reinhold Bayer
Hauptamtsleiter