Gemeindenachricht

Bundesgerichtshof weist die Nichtzulassungsbeschwerde der Gemeinde zurück


Damit sind die Rechtsmittel der Gemeinde und des KVBW ausgeschöpft und das Urteil des Oberlandesgerichts ist rechtskräftig. Nach diesem haftet die Gemeinde für die Zusatzversorgung für die Beschäftigten ausschließlich am Standort Waldbronn.

Die Verwaltung geht davon aus, dass die Forderung geringer ausfällt als die im Streitwert angegebenen rd. 16 Millionen Euro. „Jetzt ist der KVBW dran uns nachvollziehbar vorzurechnen, wie hoch deren Anspruch ausfällt“, so Bürgermeister Masino. Auch über die Höhe könnte noch eine längere Zeit verhandelt werden. Aussagen zur Auswirkung auf die finanzielle Lage der Gemeinde können daher aktuell noch nicht getroffen werden. „Es war wichtig, dass die Gemeinde alle Rechtsmittel ausgeschöpft hat“, betont Bürgermeister Masino. „Wir werden auch alle Mittel nutzen, um die Forderung möglichst gering zu halten“.