Gemeindenachricht

3G-Nachweis und FFP2-Maskenpflicht
beim Besuch des Rathauses ab 01.01.2022


Nach § 17c CoronaVO haben nicht-immunisierte Besucher:innen für den Zutritt zu einem Verwaltungsgebäude einer kommunalen Verwaltung in den Alarmstufen einen aktuellen Antigen- oder PCR-Test vorzulegen.

Genesene oder geimpfte Personen haben Ihren Nachweis über die Infektion mit dem Coronavirus innerhalb der letzten 6 Monate bzw. über den vollständigen Impfschutz vorzulegen.

Eine Ausnahme gilt bei der Abholung eines Ausweisdokuments beim Einwohnermeldeamt. In diesem Fall ist kein Testnachweis notwendig.

Zudem müssen Besucher:innen im Rathaus FFP2-Masken tragen.

Bitte beachten Sie auch, dass der Zutritt zum Rathaus weiterhin nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Unter dem folgenden Link können Sie bequem online einen Termin bei Ihrer Wunschstelle vereinbaren: Terminvereinbarung.

Gerne können Sie unsere Mitarbeiter aber auch telefonisch oder per Mail kontaktieren. Die Kontaktdaten finden Sie unter Mitarbeiter und Organisation.