Briefwahlunterlagen erst ab 25.04.2022
01.04.2022
Die Wahlbenachrichtigungen sind verschickt und damit ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen möglich. Die Briefwahlunterlagen können allerdings erst ab 25.04.2022 versendet werden. Dies liegt daran, dass der Stimmzettel erst nach Beendigung der Bewerbungsfrist gedruckt werden kann. Wer bereits vor dem 25.04. Briefwahlunterlagen beantragt hat, wird diese voraussichtlich erst im Laufe der KW 17 erhalten.