Gemeindenachricht

Amtliche Bekanntmachung


Statt wie geplant zum 31.10.2022 müssen die Erklärungen erst bis zum 31.01.2023 abgegeben werden.

Der Gemeinsame Gutachterausschuss im südlichen Landkreis Karlsruhe hatte sich bereits am 31.08.2022 zu einer dritten Bodenrichtwert-Sitzung getroffen.

Thema waren die Auswirkungen der Grundsteuer bzw. der abzugebenden Grundsteuer-Feststellungserklärungen im Hinblick auf die bereits beschlossenen Bodenrichtwerte.

Es wurde folgender Beschluss gefasst:

Die in den am 28.04. und 30.05.2022 beschlossenen Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten (Textteil) wurden, soweit rechtlich möglich, zusätzlich zeichnerisch in BORIS BW visualisiert. Diese Umsetzung befindet sich derzeit noch im laufenden Prozess und ist noch nicht abgeschlossen. Geplantes Umsetzungsende ist der 30.11.2022, die Ergänzungen werden voraussichtlich ab Anfang Dezember über BORIS-BW einsehbar sein.

Dies betrifft vor allem übertiefe Wohngrundstücke in allen Stadt-, Orts- und Gemeindeteilen.

Bitte beachten Sie, dass die bereits beschlossenen Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten zum Stichtag 01.01.2022 weiterhin gelten.

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses in Ettlingen zu den jeweiligen Sprechzeiten zur Verfügung.

Ettlingen, den 17.11.2022

gez. Reimund Weiß, Vorsitzender des Gemeinsamen Gutachterausschusses im südl. Landkreis Karlsruhe

gez. Claudia Edel, Leiterin der Geschäftsstelle und stv. Vorsitzende des Gutachterausschusses im südl. Landkreis Karlsruhe