Gemeindenachricht
Schöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gesucht!
Für die Wahl der Schöffen der Geschäftsjahre 2024 bis 2028 stellt die Gemeinde Waldbronn, für das Amtsgericht Ettlingen/Landgericht Karlsruhe eine Vorschlagsliste mit Kandidaten für das Amt des Haupt- und Ersatzschöffen auf.
Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter und entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern über Schuld- und Straffragen bei allen schwerwiegenden, umfangreichen und bedeutsamen Anklagevorwürfen.
Sie sollten über soziale Kompetenz, gepaart mit Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen verfügen. Ebenso sollten Sie logisches Denkvermögen, Intuition, Gerechtigkeitssinn und Vorurteilsfreiheit mitbringen. Schöffinnen und Schöffen sind an den Schöffengerichten der Amtsgerichte, sowie an den kleinen und den großen Strafkammern der Landgerichte tätig.
Die Bewerber/innen sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.
Gesucht werden Bewerber/innen, die in Waldbronn wohnen, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Interessierte Personen, die diese verantwortungsvolle Tätigkeit übernehmen möchten, können sich für das Amt des Schöffen bis zum 15.04.2023 bei der Gemeinde Waldbronn, Hauptamt, Frau Westermann 07243/609-151, E- Mail: t.westermann@waldbronn.de oder gemeinde@waldbronn.de melden.
Für eine Kandidatur ist nach Vorliegen der Voraussetzungen das Unterzeichnen einer Einwilligungserklärung erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass die Vorschlagslisten in öffentlicher Sitzung beraten sowie öffentlich bekannt gemacht und zur Einsichtnahme ausgelegt werden.
Weitergehende Informationen sowie das Bewerbungsformular zum Schöffenamt finden Sie unter:
https://www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Justiz/Schoeffenwahl+2023
Die Bewerbungen der Jugendschöffen wurden von uns gesammelt und bereits dem Landratsamt Karlsruhe -Amt für Grundsatz und Soziales- übermittelt. Die Vorschlagslisten werden dort vom Jugend- und Sozialhilfeausschuss aufgestellt.
Näheres entnehmen Sie bitte der Homepage des Landratsamtes in Karlsruhe: www.landkreis-karlsruhe.de oder