Gemeindenachricht

Neues von der Baustelle "Pforzheimer Straße"


Die Pforzheimer Straße ist gesperrt.

Das Sachgebiet erreicht vermehrt Anfragen hinsichtlich der Baumaßnahme in der Pforzheimer Straße. Wir möchten Ihnen deshalb folgende Informationen mitteilen:

Innerörtliche Umleitung des Verkehrs

Das Landratsamt Karlsruhe hat in ihrer Funktion als Straßenverkehrsbehörde sämtliche Straßen auf ihre Geeignetheit als innerörtliche Umleitungsstrecke überprüft. Da hierfür keine Strecke geeignet ist, ist auch keine Rechtsgrundlage zur Beschilderung einer innerörtlichen Umleitung sowie zur Einrichtung von absoluten Halteverboten geboten.

Überörtliche Umleitung des Verkehrs

Die überörtliche Beschilderung mit dem Text „OD Waldbronn-Reichenbach L562 Pforzheimer Straße voll gesperrt ab Mai 2023“ kann nach langen Verhandlungen mit dem Landratsamt Karlsruhe sowie dem Polizeipräsidium Karlsruhe nicht abgeändert bzw. ergänzt werden. Durch angebrachte Werbebanner wird dennoch auf die Erreichbarkeit der Gewerbetreibenden hingewiesen.

Baustellenampel (LSA) Ettlinger Str./Stuttgarter Str.

Die Notwendigkeit der Aufstellung der Baustellenampel wurde durch das Landratsamt Karlsruhe im Rahmen der Vorplanung der Baumaßnahme festgestellt. Folgende Gründe bekräftigen diese Entscheidung:

Ø  Die LSA ist notwendig damit dem erhöhten Linksabbiegeverkehr aus Richtung Karlsbad/Autobahn an der Einmündung Ettlinger Str./Stuttgarter Str. das Linkseinbiegen erleichtert wird. Im Bestand -ohne LSA- ist gleichnamiger Linksabbiegerverkehr wartepflichtig.

Ø  Der oben genannte Verkehrsstrom ist im Bestand weniger stark, jetzt aber durch die Baumaßnahme deutlich erhöht. Um Rückstau auf die Ettlinger Str./L609 vorzubeugen, wurde die Einrichtung einer zeitlich befristeten LSA notwendig. Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass derzeit die Ettlinger Str. gegenläufige Bedarfsumleitung der Autobahn ist.

Ø  Für den Fall der Ausleitung der Autobahn muss die Einmündung Ettlinger Str./ Stuttgarter Str. weiterhin funktionieren. Da eine Ausleitung der Autobahn jederzeit passieren kann, ist die LSA ganztägig in Betrieb.

Ø  Gleichzeitig erleichtert die LSA dem aus Reichenbach auf der Stuttgarter Str. kommenden Verkehr das Einbiegen auf die Ettlinger Str. rechts sowie links. Im Bestand -ohne LSA- ist der von der Stuttgarter Str. einbiegende Verkehr ebenfalls wartepflichtig.

Ø  Um einen Rückstau auf die Stuttgarter Str. vorzeugen, wurde die Einrichtung einer zeitlich befristeten LSA notwendig. Gleichzeitig ist der besondere örtliche Umstand der gegenläufigen Bedarfsumleitung im vorgenannten Fall relevant.

Weitere verkehrsrechtliche Maßnahmen

Während der Baumaßnahme wurde an einigen Stellen nachgebessert, u.a.: Kronenstraße als unechte Einbahnstraße, Einrichtung halbseitige Sperrung Neuroder Straße, Einrichtung von nahegelegenen Parkmöglichkeiten, Aufstellung eines „Achtung-Kinder“-Verkehrszeichen Nelkenstraße sowie Anpassung der Zeiten bestehender Lichtsignalanlagen. Zudem wurden vermehrt Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen in Zusammenarbeit mit dem Polizeiposten Albtal durchgeführt, die fortgesetzt werden.

Die bis heute umgesetzten verkehrsrechtlichen Maßnahmen entsprechen dem bestmöglichen Ergebnis für diese aktuelle Bauphase, auch wenn diese zu Beeinträchtigungen führen. Eine für alle BürgerInnen gleichermaßen zufriedenstellende Lösung wird es nicht geben.

Wir beobachten den Verkehr weiterhin stetig und stehen im regen Austausch mit dem Landratsamt Karlsruhe.