Gemeindenachricht
Aus dem Gemeinderat
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat der Gemeinde Waldbronn bereits Ende Februar 2023 die gelbe Karte gezeigt. In den vergangenen Jahren wurden leider zu viele Maßnahmen zu Lasten der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel beschlossen, so dass die Rechtsaufsicht die dauerhafte Aufgabenerfüllung gefährdet sieht. Bis Ende September musste ein Haushaltssicherungskonzept vorgelegt werden, was nach den Konsolidierungsbeschlüssen vom 19.07.2023 erfolgte.
Der Gemeinderat hat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2024 am 20.12.2023 beschlossen. Die Rechtsaufsicht hat die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und die genehmigungspflichtigen Bestandteile geprüft und das Ergebnis der Verwaltung in einer Haushaltsverfügung mitgeteilt. Über den Inhalt hat der Kämmerer Philippe Thomann das Gremium in der gestrigen Gemeinderatssitzung informiert:
- Die Haushaltssatzung ist gesetzmäßig – mit Ausnahme der Finanzplanung 2025-2027.
- Die Kreditermächtigung des Jahres 2024 in Höhe von rund 6,9 Mio. Euro wurde genehmigt.
- Die Verpflichtungsermächtigungen 2024 zu Lasten der Haushaltsjahre 2025 und 2026 in Höhe von rund 15,4 Mio. Euro wurden nicht genehmigt.
- Bis zum 30.09.2024 ist ein fortgeschriebenes Haushaltssicherungskonzept vorzulegen.
Liquiditätsbestand und Finanzplanung 2025 – 2027 erfüllen nicht die gesetzlichen Anforderungen
Nach der vorgelegten Finanzplanung könne laut Rechtsaufsicht die gesetzlich geforderte Mindestliquidität nicht sichergestellt werden. Im Jahr 2026 sei ein negativer Liquiditätsbestand von rund 6 Mio. Euro vorgesehen. Die Gesetzmäßigkeit der Finanzplanung 2025-2027 könne daher nicht bestätigt werden. Dies habe zudem die Folge, dass die Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt erst nach Vorliegen einer gesetzmäßigen Finanzplanung genehmigt werden können. Unter einer Verpflichtungsermächtigung ist eine Festlegung im Haushalt zu verstehen, mit der der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigt, im Haushaltsjahr Verpflichtungen einzugehen, also die zu Aufwendungen bzw. Auszahlungen in künftigen Haushaltsjahren führen.
Auch wird auf die veranschlagten Fehlbeträge im Gesamtergebnishaushalt und in der Finanzplanung von 2025 bis 2027 in Höhe von 26,3 Mio. € verwiesen. Ein Fehlbetrag bedeutet, dass die Gemeinde mehr Ressourcen verbraucht, als sie erwirtschaftet. Nach dem Gesetz ist ein zumindest mittelfristig ausgeglichener Haushalt für eine nachhaltige Finanzwirtschaft im Sinne der Generationengerechtigkeit notwendig. Kann im Finanzplanungszeitraum ein Jahresfehlbetrag nicht ausgeglichen werden, verringert sich das Vermögen der Gemeinde.
Angesichts der veranschlagten Fehlbeträge stellt die Rechtsaufsichtsbehörde fest, dass die Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzepts vom 28.08.2023 nicht ausreichen, um vorhandene und künftige Defizite auszugleichen und die stetige Aufgabenerfüllung zu sichern. Entsprechend sei das Haushaltssicherungskonzept bis zum 30.09.2024 fortzuschreiben.
Darüber hinaus wurde angekündigt, dass die Rechtsaufsicht die Verschuldungsgrenze angesichts der sich abzeichnenden Entwicklung der Haushalts- und Finanzlage als erreicht ansehe. Künftige Kredite könnten daher ggf. nur noch für unabweisbare Investitionen genehmigt werden.
Auswirkungen auf die Gemeinde
Der Haushaltsplan 2024 sieht für beschlossene Investitionsmaßnahmen wie z.B. die Errichtung neuer Kindergärten in Etzenrot und im Baugebiet Rück II, aber auch die Maßnahme am Turnplatz (Straße und Abwasserkanal) und die Erweiterung des Friedhofs Busenbach, Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten der Finanzplanungsjahre 2025 und 2026 in Höhe von rund 14,4 Mio. Euro vor. Diese Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht genehmigt, so dass 2024 auf dieser Grundlage keine Auftragsvergaben für diese Maßnahmen erfolgen können. Hinzu kommt, dass die in den Jahren 2025 und 2026 veranschlagten Auszahlungen vollständig durch Kredite finanziert werden sollen. Die Aufsichtsbehörde hat jedoch in Aussicht gestellt, Kreditaufnahmen künftig nur noch für unabweisbare Investitionen zu genehmigen.
Um einen Mindestbestand an Liquidität zu sichern bzw. einen Fehlbetrag an Liquidität zu vermeiden, müssen kurzfristig Einzahlungen erhöht bzw. Auszahlungen verringern werden, damit aus der laufenden Verwaltungstätigkeit kein Liquiditätsverlust mehr entsteht. Für die mittelfristige Sicherung der Gemeindefinanzen durch einen in Erträgen und Aufwendungen ausgeglichenen Ergebnishaushalt wären dauerhafte Einsparungen in erheblicher Höhe erforderlich. Der Gemeinderat wurde in der gestrigen Sitzung über die eingeschränkte Genehmigung informiert. Jetzt müssen konkrete Vorschläge von Gemeinderat und Verwaltung erarbeitet werden, um der finanziellen Lage der Gemeinde und den Forderungen der Rechtsaufsicht gerecht zu werden.