Gemeindenachricht

Gerücht der Woche


In der Waldbronner Gerüchteküche brodelt so manche Behauptung im großen Topf der „Falschmeldungen“. Hier ein bisschen gehört, dort ein bisschen hinzugedichtet und schon ist es fertig, das Waldbronner Gerücht. Ein Gerücht ist im Übrigen etwas, was allgemein weitererzählt wird, ohne dass geprüft ist, ob es auch wirklich zutrifft.

Gerücht der Woche (logo)

Für uns von der Gemeindeverwaltung ist der mitunter brodelnde Gerüchtetopf Anlass, die ein oder andere Meldung, die uns der Flur- oder auch der Dorffunk zugetragen hat, aufzugreifen und auf deren Wahrheitsgehalt zu prüfen. In lockerer Folge und auch nicht immer ganz ernst gemeint, stellen wir das ein oder andere Gerücht vor und gleichzeitig gerne klar.

Heute geht’s um das Gerücht, dass die Gebühren für die vorzeitige Grabauflösung bis zu 1.000 Euro hoch seien.

Richtig ist, dass die Gemeinde für bestimmte Handlungen auf dem Friedhof einen Kostenersatz nach der Friedhofssatzung und dem Bestattungsgebührenverzeichnis erheben darf. So kann beispielsweise bis zu fünf Jahren vor Ablauf der Ruhefrist ein Grab vorzeitig aufgelöst werden. Dann ist aber, laut Friedhofssatzung §14 Abs.11, maximal 380 Euro fällig. Maximal wohlgemerkt. Diese Kosten setzen sich aus einer Einmalgebühr von 65 Euro für Einebnen und Einsäen der Grabstätte, sowie pro Jahr eine Gebühr von 63 Euro für die Pflegekosten zusammen. Umso kleiner die Grabfläche ist, umso geringer sind die Gebühren. Auch das ist genauso festgelegt.

Falsch ist, dass wir für die vorzeitige Grabauflösung bis zu 1.000 Euro verlangen. Es fallen maximal 380 Euro an (s. oben). Zugegeben: Die Waldbronner Friedhofsgebühren im Allgemeinen sind zum Teil höher als im Vergleich zu anderen Kommune. Dieser Umstand ist allerdings unseren Bodenverhältnissen und unserem umfassenden Angebot geschuldet. Grundsätzlich sind unsere Gebühren wohlkalkuliert und in der Friedhofssatzung der Gemeinde Waldbronn, einschließlich Bestattungsgebührenverzeichnis, festgelegt. Und auch vom Gemeinderat so verabschiedet worden.