Gemeindenachricht
Informationsreihe der Straßenverkehrsbehörde
Besonders der sogenannte „ruhende Verkehr“ sorgt immer wieder für brenzlige Situationen. Deswegen wollen wir Sie in loser Folge über kniffelige Verkehrssituationen informieren, besonders auch zum Verhalten im sogenannten „ruhenden Verkehr“. Um Verstöße und damit Strafzettel zu vermeiden und um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, ist es nötig, bestimmte Regeln zu beachten.
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht:
„Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder - mehr als nach den Umständen unvermeidbar - behindert oder belästigt wird."
So lautet die Grundregel (StVO) für alle Verkehrsteilnehmer. Nur - allzu häufig wird sie leider vergessen. Jeder, der sich im öffentlichen Straßenverkehr bewegt, ist Verkehrsteilnehmer/in - ob zu Fuß, mit dem Rad, per Inline- Skates oder als Fahrer/in von Auto, Lkw oder Bus. Die Möglichkeiten der Verkehrsteilnahme sind vielfältig. Sie selbst bewegen sich bestimmt auf ganz unterschiedliche Art fort und wechseln Ihre "Verkehrsmittel" manchmal innerhalb kürzester Zeit. Und Hand aufs Herz: Sehen wir andere Verkehrsteilnehmer und Verkehrsmittel nicht am liebsten durch die Brille, die wir gerade aufhaben? Als Radfahrer ärgern wir uns über die Autofahrer, als Autofahrer über alles, was uns langsamer vorwärtskommen lässt, als Fußgänger über den Gehweg versperrende Autos. Mit der gegenseitigen Rücksichtnahme im Straßenverkehr tragen jedoch alle Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu einer möglichst verkehrssicheren Gemeinde bei.
Um einige wesentliche Regelungen zum Parken, zur Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme im Straßenverkehr darzulegen, folgen in den nächsten Ausgaben des Amtsblattes Hinweise für alle Verkehrsteilnehmer, die sich zum eigenen Schutz wie auch aus Rücksicht für die anderen um mehr Verkehrssicherheit in der Gemeinde bemühen wollen.