Gemeindenachricht
Gerücht der Woche:
In der Waldbronner Gerüchteküche brodelt so manche Behauptung im großen Topf der „Falschmeldungen“. Hier ein bisschen gehört, dort ein bisschen hinzugedichtet und schon ist es fertig, das Waldbronner Gerücht. Ein Gerücht ist im Übrigen etwas, was allgemein weitererzählt wird, ohne dass geprüft ist, ob es auch wirklich zutrifft.
Für uns von der Gemeindeverwaltung ist der mitunter brodelnde Gerüchtetopf Anlass, die ein oder andere Meldung, die uns der Flur- oder auch der Dorffunk zugetragen hat, aufzugreifen und auf deren Wahrheitsgehalt zu prüfen. In lockerer Folge und auch nicht immer ganz ernst gemeint, stellen wir das ein oder andere Gerücht vor und gleichzeitig gerne klar.
Heute geht’s um das Gerücht, dass der Bürgermeister Bußgeldbescheide zurücknimmt.
Richtig ist, dass es für manche Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Parken auf Behindertenparkplätzen ohne entsprechende Berechtigung oder bei Überschreiten der erlaubten Parkdauer ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert. Ein Ärgernis, dass bestimmt schon (fast) jedem das ein oder andere Mal passiert ist. Die Frage, die an dieser Stelle allerdings auch erlaubt sein darf, ist, ärgert der Empfänger sich wirklich in diesem Fall mehr über die ausstellende Behörde oder über sein eigenes Fehlverhalten?
Richtig ist auch, dass für das Ausstellen von Bußgeldbescheiden in der Regel das Ordnungsamt zuständig ist. Wer also mit seinem Bescheid - aus welchen Gründen auch immer - nicht einverstanden ist, muss sich an die zuständige Behörde (so wie es auf dem Bußgeldbescheid steht) wenden und dort Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Darüber hinaus steht der Rechtsweg offen. Denn das Ordnungsamt ist und bleibt Ansprechpartner bei allen Bußgeldbescheiden der Gemeinde, ansonsten ist es sogar der Landkreis.
Falsch ist daher, dass es für Betroffene von Bußgeldern zielführender ist, sich an den Bürgermeister und nicht an das Ordnungsamt zu wenden. Schließlich könne dieser dann das ihm unterstehende Amt anweisen, den Bußgeldbescheid zurück zu nehmen. Äh, nein, so funktioniert das eben nicht. Ein Bürgermeister ist ebenso wie das Ordnungsamt an bestehende Gesetze, Regeln, Anordnungen etc. gebunden und kann dahingehend nicht das Gesetz umgehen.