Gemeindenachricht
Das Landratsamt Karlsruhe informiert
Das Landratsamt Karlsruhe hat einen Hinweis der Freien Wähler nach der Wahlauszählung der Gemeinderatswahlen zum Anlass genommen, die nach den wahlrechtlichen Vorschriften vorgesehene Wahlprüfung durch die Rechtsaufsichtsbehörde umgehend durchzuführen. Dabei haben die Mitarbeiter die Wahlunterlagen, insbesondere die den Wahlniederschriften beizufügenden für ungültig gewertete Stimmzettel, einer umfassenden Prüfung unterzogen.
Nach dem Ergebnis der Prüfung sind - verteilt auf alle Wahlbezirke - insgesamt 15 Stimmzettel zu Unrecht als ungültig gewertet worden. Die Auswertung dieser als gültig anzusehenden Stimmzettel hat jedoch keine Auswirkung auf die vom Gemeindewahlausschuss festgestellte Sitzverteilung. Außerdem ist der angesprochene "Softwarefehler" von der Gemeindeverwaltung Waldbronn sowohl schriftlich wie auch telefonisch ausführlich und nachvollziehbar erläutert worden. Auf das Wahlergebnis hatte dieser keine Auswirkung.
Im Übrigen hat das Landratsamt in keinem Wahlbezirk Mängel bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses festgestellt.
Nach alledem besteht für eine komplette Neuauszählung der Gemeinderatswahl weder Veranlassung noch eine rechtliche Grundlage. Dem Ersuchen der Freien Wähler auf eine 2. Komplettauszählung konnte daher nicht entsprochen werden.
Ergänzend zu den vorgenannten Ausführungen weist das Landratsamt der Vollständigkeit halber darauf hin, dass die Neuwertung der 15 Stimmzettel in zwei Fällen eine Änderung in der Reihenfolge der Ersatzbewerber zur Folge hat. Das Landratsamt beabsichtigt daher, gemäß § 32 Abs. 3 KomWG die Feststellung des Wahlergebnisses durch den Gemeindewahlausschuss aufzuheben und eine Neufeststellung anzuordnen. Infolge dessen wird auch eine erneute öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses notwendig.