Gemeindenachricht

Brennholzbestellung für 2025 für die Bürger der Gemeinde Waldbronn


Die Bestellung erfolgt schriftlich oder als Scan per Mail (liegenschaftsamt(at)waldbronn.de) über das Liegenschaftsamt im Rathaus. Die beiden Formulare für die Brennholzbestellung (getrennt nach Brennholz lang und Flächenlos (Schlagraum)) liegen zusammen mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gemeinde Waldbronn für den Verkauf von Brennholz / Flächenlosen (Schlagraum) aus dem Gemeindewald an der Rathauspforte aus.

Außerdem besteht auch die Möglichkeit die Bestellvordrucke sowie die AGB´s und Informationen zum Datenschutz im Internet unter www.waldbronn.de einzusehen, herunterzuladen und ausgefüllt im Rathaus abzugeben.

Der Bestellvordruck verweist auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gemeinde Waldbronn für den Verkauf von Brennholz / Flächenlosen (Schlagraum) aus dem Gemeindewald. Die AGB Brh. bzw. Fl werden vom Käufer bei der Bestellung schriftlich anerkannt. Dieses Vorgehen ist aus Gründen der Rechtssicherheit und der PEFC Zertifizierung des Gemeindewalds erforderlich.

Bei Rückfragen zur Bestellung wenden Sie sich bitte an Frau Austen vom Liegenschaftsamt (Tel. 07243 609-370).

Die Vergabe der einzelnen Lose erfolgt durch den Revierleiter.

Die Bestellung ist verbindlich!

Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde lediglich Holz für den privaten Gebrauch verkauft, gewerbliche Bestellungen werden nicht berücksichtigt.

Die Frist für die Brennholzbestellung endet am 26.09.2024, später eingehende Bestellungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Preise für Brennholz Einschlagsaison 2024/2025

Brennholz in langer Form:

Für Brennholz in langer Form werden mehrere Stämme an einem befahrbaren Weg seitlich abgelegt und vermessen. Durch die ganzen Stämme können Differenzen zu Ihrer bestellten Menge auftreten.

Bitte beachten:

Mengenumrechnung auf Festmeter (Fm)

1 Fm (Festmeter) = 1,43 Rm (Raummeter)

80 Euro pro Festmeter (55,94 Euro pro Raummeter)

Mindestbestellmenge 3 fm.

Höchstbestellmenge 10 fm.

Bestellungen die größer sind als 10 fm können aufgrund der hohen Nachfrage nicht berücksichtigt werden.

Schlagraum:

Preise je nach Holzart, Holzmenge und Gelände, ab 20 Euro aufwärts.


Allgemeines zur Brennholzaufarbeitung

Behandlung von Brennholz

Lufttrockenes Holz (20 % Feuchte) hat einen etwa doppelt so hohen Heizwert wie frisch eingeschlagenes. So ist es möglich mit 1 Ster Schichtholz je nach Wirkungsgrad der Feuerung etwa 160 – 180 l Heizöl zu ersetzen. Das Holzlager sollte den Brennstoff vor Regen schützen, aber eine gute Luftzirkulation gewährleisten. Kleine Scheite trocknen schneller, bieten dem Feuer eine größere Angriffsfläche und entzünden sich besser als grobes Material. Bei trockenem Brennstoff sind zudem Probleme wie Nachbarschaftsbelästigung oder Glanzrußbildung nahezu auszuschließen. Holz ist eine echte Alternative zu anderen Brennstoffen sowohl aus ökologischer wie auch ökonomischer Hinsicht.

Motorsägenkurse

Aufgrund der hohen Unfallgefahr bei Motorsägenarbeiten ist es notwendig die Sachkunde beim Umgang mit der Motorsäge nachzuweisen. Dafür ist ein zweitägiger Motorsägenkurs notwendig.

Hier wird neben der sachgemäßen Handhabung auch die Wartung und Pflege der Maschinen geschult.

Holzdiebstahl

Leider kommt es immer wieder zum Diebstahl von aufgearbeitetem, im Wald zwischengelagerten Brennholz. Deshalb ist es ratsam nach Aufarbeitung das Holz möglichst schnell abzufahren.

Wichtig!!!

Im Falle eines Unfalles bitte die Notrufnummer 112 benutzen.

AGB Brennholz lang (PDF)

Bestellformular Brennholz lang (PDF)

AGB Flächenlos (PDF)

Bestellformular Flächenlos (PDF)