Gemeindenachricht
Das Bürgerbüro informiert:
06.11.2024
Für den Umtausch der Papier-Führerscheine (grau oder rosa) ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend.
Geburtsjahrgänge 1971 oder später - Umtauschpflicht bis 19.01.2025
Bitte stellen Sie rechtzeitig einen Antrag beim Bürgerbüro – ohne Termin. Mitzubringen sind ein aktuelles Passbild, Ausweisdokument und Führerschein.