Gemeindenachricht

Das Bürgerbüro informiert:


Für den Umtausch der Papier-Führerscheine (grau oder rosa) ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend.

Geburtsjahrgänge 1971 oder später - Umtauschpflicht bis 19.01.2025

Bitte stellen Sie rechtzeitig einen Antrag beim Bürgerbüro – ohne Termin. Mitzubringen sind ein aktuelles Passbild, Ausweisdokument und Führerschein.