Gemeindenachricht
Aus dem Gemeinderat
Zu Beginn der Haushaltsberatungen am vergangenen Samstag führte Bürgermeister Christian Stalf dem Gemeinderat und den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern nochmals die dramatische Finanzlage der Gemeinde vor Augen. Das Landratsamt Karlsruhe fordert die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts und eine finanzielle Verbesserung von mehr als 7,5 Millionen Euro bis zum Jahr 2028. Waldbronn befindet sich bereits seit vielen Jahrzehnten in einer Haushaltskrise, die jetzt verantwortungsvolle und notwendige Entscheidungen erfordert.
Die Finanzlage hat sich weiter verschärft aufgrund von sinkenden Steuereinnahmen und steigenden Umlagen. Die Konsolidierungssitzung des Gemeinderats im letzten September erbrachte lediglich eine Haushaltsverbesserung von rund 61.800 Euro (bei Abgabe des Wertstoffhofs 112.000 Euro). Darüber hinaus ist bei der Einkommenssteuer mit Mindereinnahmen von rund 2,7 Millionen Euro in den nächsten drei Jahren zu rechnen. Zusätzlich wird auf Kreisebene eine Erhöhung der Kreisumlage erwartet, die die finanzielle Situation der Städte und Gemeinden weiter belastet.
„Vor dem Hintergrund dieser dramatischen Situation haben die Gemeindeverwaltung und ich einen Haushaltsentwurf vorgelegt, der auf das Wesentliche beschränkt ist,“ sagte Christian Stalf. „Bis zum Jahr 2029 werden nur noch die laufenden Vorhaben der Gemeinde abgeschlossen, während neue Projekte vorerst nicht realisiert werden können. In den kommunalen Gebäuden können nur noch die dringend notwendigen Reparaturen vorgenommen werden, um die Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten,“ so Stalf weiter.
Diese Schritte, verbunden mit einer vorausschauenden Personalpolitik und der intensiven Suche nach weiteren Einsparmöglichkeiten, sind der letzte wesentliche Beitrag, den die Gemeindeverwaltung zur Konsolidierung des Haushalts leisten kann. „Der Haushalt ist nun auf die notwendigsten Vorhaben reduziert. Das allein reicht jedoch noch nicht. Die weiteren dringend benötigten Konsolidierungsmaßnahmen können nur mit der Unterstützung und den entsprechenden Mehrheiten im Gemeinderat erreicht werden,“ sagt Stalf. „Es ist unser gemeinsames Ziel, Waldbronn langfristig zu stabilisieren und die finanzielle Zukunft der Gemeinde zu sichern. In Anbetracht dieser schwierigen Lage arbeiten wir daran, Waldbronn nachhaltig zu stärken und die Grundlagen für zukünftige Investitionen zu schaffen. Auch wenn einige Entscheidungen schwerfallen, sind sie notwendig, um langfristig handlungsfähig zu bleiben und Perspektiven für die nächsten Generationen zu sichern“, meint der Bürgermeister abschließend. So wurden beispielsweise die Friedhofserweiterung Busenbach, die Sanierung der Außenanlage der Anne-Frank-Schule, die Kita im Rück II und auch alle weitere Straßensanierungen (mit Ausnahme der Pforzheimer Straße) bis nach 2029 verschoben.
Im Rahmen der weiteren Vorberatungen haben sich die Gemeinderäte anschließend mehrheitlich für einen Hebesatz der Grundsteuer B ab 2025 von 231 v.H. festgelegt, der nach jetzigem Stand aufkommensneutral wäre. Mögliche Korrekturen von Messbetragsbescheiden des Finanzamts auf Antrag der Steuerpflichtigen im Lauf des Jahres 2025 könnten dazu führen, dass die Gemeinde weniger einnehmen wird als aufkommensneutral wäre, erläuterte Kämmerer Philippe Thomann. Daher wird die Verwaltung für die Sitzung am 20.11.2024 entsprechend einen Hebesatz von 231 v.H. vorschlagen, über den der Gemeinderat dann abschließend beraten und beschließen muss.
Als Rechenbeispiel hat der Kämmerer dem Gremium vorgestellt, wie stark der Hebesatz der Grundsteuer B angehoben werden müsste, wenn allein durch eine Anhebung der Grundsteuer B der Stand der Liquidität bis Ende 2028 auf ein gesetzmäßiges Niveau gehoben werden würde. Danach müsste der Hebesatz ab 2026 von 231 v.H. auf 458 v.H. angehoben werden.
Gleichzeitig wurden die Wassergebühren ab 2025 ebenfalls vorberaten. Hier schlug Thomann einen Betrag von 2,68 Euro netto zuzüglich Umsatzsteuer statt bisher 2,37 netto zuzüglich Umsatzsteuer vor. Über diesen Beschlussvorschlag wird ebenfalls am Mittwoch, 20.11.2024 beraten und beschlossen.