Bestattungen in Waldbronn
Allgemeine Informationen
Haben Sie einen schwerkranken Angehörigen oder sind vielleicht selbst mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung konfrontiert oder möchten sich rein vorsorglich mit dem Thema Sterben, Abschiednehmen und Bestattung auseinandersetzen?
Dann bietet das Friedhofsamt Waldbronn Ihnen hier eine erste Hilfestellung an und möchte Ihnen einen kurzen Überblick geben, welche Bestattungsformen in Waldbronn möglich sind und welche Kosten in etwa auf Sie oder Ihre Angehörigen zukommen.
Friedhofskreuz Busenbach Friedhofskreuz Etzenrot
Die Gemeinde Waldbronn bietet auf allen drei Ortsteilfriedhöfen sowohl Erdbestattungen als auch Urnenbeisetzungen (nach einer Feuerbestattung) an, unter denen die Angehörigen grundsätzlich frei wählen können. Bei der Auswahl der Bestattungsform wird sicherlich der Wunsch des Verstorbenen, die jeweilige Familiensituation und letztlich auch die Finanzierbarkeit zu berücksichtigen sein.
Nach hier geltendem Ortsrecht beträgt ab dem 01.01.2013 die Ruhezeit bei einer Erdbestattung 20 Jahre, bei Urnenbeisetzungen jedoch nur 15 Jahre. Bedenken Sie bitte bei der Auswahl bzw. Ihrer Kostenermittlung, dass das Grab auch bis zu dessen Ablauf von Ihnen bzw. Ihren Angehörigen zu pflegen ist.
Frühestens 5 Jahre vor Ablauf der Ruhezeit kann die vorzeitige Auflösung einer Grabstätte bei der Friedhofsverwaltung beantragt werden. Die Genehmigung ist an die Entrichtung eines Kostenersatzes für Einebnen, Einsäen und Übernahme der Pflege für die Restlaufzeit durch die Gemeinde gebunden. Für die Entfernung des Grabsteines und der Bepflanzung müssen Sie selbst sorgen.
Auf Urnengräbern ist die Anbringung von Grabplatten generell möglich. Erdbestattungsgräber müssen vollständig bepflanzt werden, Teilabdeckungen auch mit Kies, Split, Mulch oder ähnlichen Materialien sind seit 01.01.2021 grundsätzlich nicht mehr genehmigungsfähig.
Bei beiden Bestattungsformen gibt es die augenscheinlich teure Variante des Kaufs eines Wahlgrabes, welches grundsätzlich verlängerbar ist und das entweder für eine einzelne Person oder von Anfang an für die Bestattung mehrerer Familienangehörigen angelegt werden kann. Sobald dieses für mehrere Personen ausgelegt ist, benötigen Sie nur ein Grabmal, was Ihnen weitere Kosten erspart.
Als günstigere Alternative dazu ist die Bestattung in einem Reihengrab, welches grundsätzlich nur für eine Erdbestattung angelegt ist. Ein Reihengrab muss nach der gesetzlichen Ruhezeit von 20 Jahren abgeräumt werden, sprich: es kann auch nicht auf Antrag verlängert werden.
Hinweis: Es ist nicht immer davon auszugehen, dass der Kauf von Wahlgräbern grundsätzlich teurer ist, als die Bestattung Ihrer Lieben in einem Reihengrab. Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich in einem persönlichen Gespräch aufgrund Ihrer eigenen Familiensituation und mit Hilfe der Erstellung von Beispielrechnungen. Hierzu bitten wir jedoch um telefonische Terminvereinbarung.
Im flächenmäßig größten Friedhof Reichenbach können Urnen in einem Rasenfeld anonymen beigesetzt werden. Auch gibt es dort die Möglichkeit der Erdbestattungen in einer grünen Wiese.
Auszug aus der Friedhofsgebührensatzung ab 01.01.2021
Die Grabkosten berechnen sich bei Erdbestattungen für 20 Jahre, bei Urnenbeisetzungen für 15 Jahre
- Urnenreihengrab 2.220,-- €
- Urnen-Gemeinschaftsgrab 1.960,-- €
- anonymes Urnenreihengrab 1.940,-- €
- Urnenwahlgrab (für bis zu vier Urnen) 3.520,-- €
- Reihengrab für eine Erdbestattung 4.220,-- €
- Erd-Rasengrab (Reihengrab)-nur in Reichenbach möglich 4.280,-- €
- Einzelwahlgrab (für eine Erdbestattung + Urnen) 4.640,-- €
- Einzeltiefengrab (für zwei Erdbestattungen übereinander) 5.160,-- €
- Doppelgrab (für zwei Erdbestattungen nebeneinander) 6.840,-- €
- Urnennische in Stele 2.440,-- €
Bei der Beerdigung fallen weitere Gebühren an (abhängig von der gewählten Bestattungsform), welche dem Preis für die Grabstätte hinzuzurechnen sind: Dazu zählen zum Beispiel, die Kosten für:
- 1. Grabarbeiten bei der Beisetzung von Aschen 284,-- €
- 2. Grabarbeiten bei der Bestattung von Särgen 1.039,-- €
- 3. Zuschlag anlässlich einer Tieferlegung 86,-- €
- 4. Leichenzellenbenutzung (Einstellung bis zu 5 Tagen) 593,-- €
- 5. Leichenzellenbenutzung für jeden weiteren Tag 198,-- €
- 6. Benutzungsgebühren für Friedhofshalle (Trauerfeier): 426,-- €
- 7. Urnenanforderung für die Beisetzung 9,80 €
Bei einer Urnenbeisetzung kommen zusätzlich Kosten des Einäscherns hinzu. Die Preise der umliegenden Krematorien (Karlsruhe, Landau oder Pforzheim) können ebenfalls differieren, wobei beim Preisvergleich auch die jeweiligen Überführungskosten des Bestatters zu berücksichtigen sind.
Ihre Fragen bezüglich der Kosten eines Bestattungsunternehmens, eines Steinmetz, eventuelle Grabpflegekosten oder Gebührensätze des Krematoriums können wir Ihnen leider nicht beantworten. Da lohnt sich die Einholung von Vergleichsangeboten einiger ortsansässiger oder umliegender Firmen. Wir dürfen Ihnen hierzu keine Empfehlung geben.
Die Errichtung und jede Veränderung eines Grabmals bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung. Bis zur Dauer von zwei Jahren nach der Bestattung oder Beisetzung sind provisorische Grabmale (naturlasierte Holzkreuze, - tafeln u.ä.) zulässig.
3 Urnenstelen mit Kammern
für insgesamt 108 Urnen installiert.