Coronavirus
Hinweise für Reiserückkehrer

Welche Staaten oder Regionen sind als Risikogebiete eingestuft?

Ein Risikogebiet ist ein  Gebiet  außerhalb  der  Bundesrepublik  Deutschland,  für  das  vom  Bundesministerium  für  Gesundheit  im  Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit Coronavirus SARS-CoV-2 festgestellt wurde.

Aufgrund der aufgetretenen Virus-Mutationen gibt es seit Januar 2021 eine Unterteilung der Risikogebiete in zwei Kategorien:

  • Hochrisikogebiete: In diesen Risikogebieten besteht eine besonders hohe Inzidenz für die Verbreitung des Coronavirus.
  • Virusvarianten-Gebiete: In diesen Risikogebieten sind bestimmte Varianten des Coronavirus verbreitet aufgetreten.

Tagesaktuelle Informationen zur Einstufung von Risikogebieten finden Sie hier:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Wann muss ich meine Einreise anmelden?

Alle Einreisenden in die Bundesrepublik Deutschland: https://www.einreiseanmeldung.de

Was muss ich bei meiner einreise beachten?

Alle Einreisenden in die Bundesrepublik Deutschland ab 6 Jahren müssen über ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen.

Wann muss ich in Quarantäne?

  • Für Einreisende aus Hochrisikogebieten: 10 Tage.
  • Für Einreisende aus Virusvariantengebieten: 14 Tage.

Kann ich aus der Quarantäne befreit werden oder diese verkürzen?

  • Für Einreisende aus Hochrisikogebieten: Ausnahme von der Quarantäne für Vollständig Geimpfte und Genesene mit jeweiligem Nachweis. Verkürzung der Quarantäne durch einen negativen COVID-Test der frühestens 5 Tage nach Einreise durchgeführt wird. Bitte schicken Sie das Testergebnis an: ordnungsamt(at)waldbronn.de
  • Für Einreisende aus Virusvariantengebieten: Keine Ausnahmen oder Verkürzungen.

Welche Ausnahmegründe gibt es von der Einreiseanmeldung / Quarantäne?

Befreiung von der Einreiseanmelde- und Quarantänepflicht (gilt nicht für Einreisende aus Virusvariantengebieten)

  • Durchreise: Personen, die durch ein Risikogebiet lediglich durchgereist sind und dort keinen Zwischenaufenthalt hatten oder Personen, die nur zur Durchreise in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und die Bundesrepublik Deutschland auf schnellstem Wege wieder verlassen, um die Durchreise abzuschließen.
  • 24-Stunden-Regelung: Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in die Bundesrepublik Deutschland einreisen.
  • Grenzpendler/innen und Grenzgänger/innen sowie deren Begleitpersonen: Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland ihren Wohnsitz haben und die sich zwingend notwendig zum Zweck ihrer Berufsausübung, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung an ihre Berufsausübungs-, Studien- oder Ausbildungsstätte in einem Risikogebiet begeben und regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich, an ihren Wohnsitz zu-rückkehren (Grenzpendler/innen) oder die in einem Risikogebiet ihren Wohnsitz haben und die sich zwingend notwendig zum Zweck ihrer Berufsausübung, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung in die Bundesrepublik Deutschland begeben und regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich, an ihren Wohnsitz zurückkehren (Grenzgänger/innen) sowie diejenigen sorgeberechtigten Personen oder Betreuungspersonen, die einen Grenzpendler oder Grenzgänger zu ihrer Berufsausübungs- Studien- oder Ausbildungsstätte bringt oder sie dort abholt.
  • Besuch der Familie (Verwandte ersten Grades, Eheleute, Lebensgefährten sowie geteiltes Sorgerecht oder Umgangsrecht) bis zu maximal 72h: Bei Aufenthalten von weniger als 72 Stunden Personen, die einreisen aufgrund des Besuchs von Verwandten ersten Grades, des/der nicht dem gleichen Hausstand angehörigen Ehegatten/in oder Lebensgefährten/in oder eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts.
  • Transportpersonal: Personen, die bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren.

Befreiung von der Quarantänepflicht mit negativem Testergebnis (gilt nicht für Einreisende aus Virusvariantengebieten - Einreiseanmeldung muss erfolgt sein, negatives Testergebnis; impfnachweis oder Genesenennachweis muss vorhanden sein)

  • Systemrelevante Personen: Personen, deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung folgender Tätigkeiten unabdingbar ist (die zwingende Notwendigkeit ist durch den Dienstherrn/in, Arbeitgeber/in oder Auftraggeber/in zu bescheinigen):

- der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens, insbesondere Ärzte/Ärztinnen, Pflegekräfte, unterstützendes medizinisches Personal und 24-Stunden-Betreuungskräfte,

- der öffentlichen Sicherheit und Ordnung,

- der Pflege diplomatischer und konsularischer Beziehungen,

- der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege,

- der Funktionsfähigkeit von Volksvertretung, Regierung und Verwaltung des Bundes, der Länder und der Kommunen oder der Funktionsfähigkeit der Organe der Europäischen Union und von internationalen Organisationen

  • Besuch der Familie (Verwandte ersten und zweiten Grades, Eheleute, Lebenspartner/innen) ohne zeitliche Beschränkung: Personen, die einreisen aufgrund des Besuchs von Verwandten ersten oder zweiten Grades, des/der nicht dem gleichen Hausstand angehörigen Ehegatten/in oder Lebenspartner/in.
  • Sorge- und Umgangsrecht ohne zeitliche Beschränkung: Personen, die einreisen aufgrund eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts.
  • Dringende medizinische Behandlung: Personen, die aufgrund einer dringenden medizinischen Behandlung einreisen.
  • Beistand oder Pflege schutz- oder hilfebedürftiger Personen: Personen, die einreisen aufgrund des Beistands oder zur Pflege schutz- oder hilfebedürftiger Personen
  • Transportpersonen: Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren.
  • Beruflich veranlasste Einreise, Einreise wegen Ausbildung und Studium: Personen, die sich für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst, wegen ihrer Ausbildung oder ihres Studiums in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder in das Land Baden-Württemberg einreisen; die zwingende Notwendigkeit ist durch den Arbeitgeber/in, Dienstherrn/in, Auftraggeber/in oder die Bildungseinrichtung zu bescheinigen,
  • Einreise mit Bezug zu internationalen Sportveranstaltungen: Personen, die zur Vorbereitung, Teilnahme, Durchführung oder Nachbereitung internationaler Sportveranstaltungen durch das jeweilige Organisationskomitee akkreditiert werden oder von einem Bundessportfachverband zur Teilnahme an Trainings- und Lehrgangsmaßnahmen eingeladen sind.

Wen muss ich über meine Quarantäne informieren?

Die Abteilung für Bürgerservice & Ordnungswesen der Gemeinde Waldbronn ist per E-Mail zu informieren, wenn Sie aus einem Risikogebiet zurückkehren.

E-Mail: ordnungsamt(at)waldbronn.de

Bitte informieren Sie sich selbstständig vor Ihrer Einreise über das Infektionsgeschehen.

Wir bitten Sie, von allgemeinen Anfragen abzusehen.

Weitere Infos unter:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html

Wo kann ich mich testen lassen?

Unter dem untenstehenden Link finden Sie alle Corona-Schwerpunkt-Praxen und Anlaufstellen.

Die nahegelegensten Praxen sind in Karlsbad und Ettlingen.

https://www.kvbawue.de/index.php?id=1102

Infektionsschutz sehr ernst nehmen

Das Ministerium für Soziales und Integration wiederholt seinen Appell an die Menschen in Baden-Württemberg und in allen Grenzregionen, den Infektionsschutz sehr ernst zu nehmen und sich entsprechend freiwillig zu beschränken.

Gesundheitsminister Manne Lucha: „Nicht alles, was erlaubt ist, ist derzeit auch empfehlenswert.
Die Eindämmung der Pandemie ist eine Aufgabe, die nur gelingen kann, wenn alle im wahrsten Sinne des Wortes grenzüberschreitend zusammenhalten.“

Handout CoronaEinreise-VO:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/FAQs_Reise/Corona-Einreiseregeln_August_2021_Update.pdf