Wasserversorgung - wichtige Informationen
Die Gemeinde Waldbronn betreibt die öffentliche Wasserversorgung als Eigenbetrieb unter dem Namen "Gemeindewerke Waldbronn - Wasserversorgung". Der Eigenbetrieb ist ein Sondervermögen der Gemeinde Waldbronn.
Zweck ist, das Gemeindegebiet mit Trinkwasser zu versorgen.
Nicht jedes Grundstück auf Waldbronner Gemarkung wird durch die Gemeinde Waldbronn versorgt. Der Ortsteil Neurod wird zum größten Teil durch ein privates Unternehmen mit Wasser versorgt. Zudem versorgt ein anderer Wasserversorger einzelne Grundstücke im Außenbereich.
Der Eigenbetrieb versorgt derzeit rund 12.500 Personen mit Trinkwasser.
Herkunft des Trinkwassers:
Der Eigenbetrieb fördert selbst kein Trinkwasser, sondern bezieht es von Wasserverbänden bzw. anderen Wasserversorgern:
- Für die Ortsteile Busenbach und Reichenbach vom Zweckverband für die Wasserversorgung des Hügellandes zwischen Alb und Pfinz
- Für den Ortsteil Etzenrot vom Wassergewinnungsverband Pfaffenrot-Spielberg-Etzenrot über den Hochbehälter in Karlsbad-Spielberg, wobei die Wasserversorgung Karlsbad zusätzlich Wasser vom Zweckverband Wasserversorgung Albgau bezieht und beimischt (Mischwasserkonzept)
Wasserhärtebereiche
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Man unterscheidet nach § 9 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln folgende Wasserhärtebereiche:
Härtebereich weich weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter Härtebereich mittel 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter Härtebereich hart mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
Das von der Wasserversorgung Waldbronn abgegebene Wasser entspricht folgenden Wasserhärtebereichen:Busenbach / Reichenbach 3,0 Millimol Härtebereich hart ca. 17 - 19 ° dh Etzenrot 2,0 Millimol Härtebereich mittel ca. 11 °dh
Wasseranalysen
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Chemische Analyse für das Versorgungsgebiet
Busenbach Netz (PDF)
Etzenrot Netz (PDF)
Reichenbach Netz (PDF)
Busenbach (Niederzone)
Reichenbach (Niederzone)
Analyse vom 17.02.2020 (PDF)
PFC Analyse vom 16.10.2018 (PDF)
Etzenrot
Analyse vom 18.01.2019 (PDF)
In welcher Zone des Netzes Ihr Grundstück liegt, ist aus dem unten abrufbaren Zonenplan (PDF) ersichtlich. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an Herrn Dahlhauser (Kontaktdaten siehe Seitenleiste links).
Die Untersuchungsergebnisse weiterer Parameter des Trinkwassers, die für die Auswahl von Materialien und Werkstoffen im Kontakt mit Trinkwasser nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik notwendig sind, entnehmen Sie bitte den chemischen Analysen für das Versorgungsgebiet, in dem sich Ihr Grundstück befindet.
Wasserpreis je Kubikmeter
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2023: 2,35 € brutto (einschließlich 7 % Umsatzsteuer)
2024: 2,54 € brutto (einschließlich 7 % Umsatzsteuer)
Grundgebühr
Die Grundgebühr wird gestaffelt nach der Zählergröße erhoben. Sie beträgt bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von:
Durchfluss Q3 (Qn) in m³/h
Bis 4 (bis 2,5)
10 (6)
16 (10)
25 (15)
63 (40)
100 (60)
Euro/Monat einschließlich 7 % Umsatzsteuer
1,07 2,68 4,28 6,69 16,85 26,75 Euro/Jahr einschließlich 7 % Umsatzsteuer
12,84 32,16 51,36 80,28 202,20 321,00
Formulare und Informationen
Weitere Links
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Themenseite Trinkwasser des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) DVGW e.V.: Verbraucherinformationen
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Empfehlungen zur Vermeidung einer Schädigung der menschlichen Gesundheit durch stagnierendes Trinkwasser
Verbraucherinformation des DVGW zu Maßnahmen gegen Stagnationswasser: https://www.dvgw.de/medien/dvgw/leistungen/publikationen/twin09-1401.pdf
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Information des Umweltbundesamts:
Ratgeber Trinkwasser Umweltbundesamt
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Verbraucherinformationen des DVGW zum Trinkwasser und zur Erhaltung seiner Qualität in der Hausinstallation: https://www.dvgw.de/themen/wasser/verbraucherinformationen
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Empfehlungen des Umweltbundesamts zur Verringerung der Menge des verbrauchten Trinkwassers und zum sonstigen verantwortungsvollen Umgang mit Wasser
Wassersparen im Alltag - Umweltbundesamt
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Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage, in der Trinkwasserleitungen oder Teilstücke von Trinkwasserleitungen aus dem Werkstoff Blei vorhanden sind, hat diese Trinkwasserleitungen oder Teilstücke bis zum Ablauf des 12. Januar 2026 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entfernen oder stillzulegen.
Das Umweltbundesamt stellt hierzu unter anderem folgende Informationen zur Verfügung:
Blei im Trinkwasser | Umweltbundesamt
Flyer Trinkwasser wird bleifrei - Umweltbundesamt
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Weitere allgemeine Verbraucherempfehlungen des Umweltbundesamts:
https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/trinkwasser#unsere-tipps
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Medikamentenreste gehören nicht in die Toilette!
https://www.bdew.de/wasser-abwasser/spurenstoffe-in-gewaessern/medikamente-richtig-entsorgen-aber-wie/