Dienstleistung
Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit anmelden
Am Anfang steht die Bürokratie:
Die Eheschließenden haben ihre beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anzumelden. Diese Anmeldung ist jedoch frühestens 6 Monate vor dem von Ihnen gewünschten Trautermin möglich.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir reservieren Ihnen gerne frühzeitig Ihren Wunschtermin.
Ist einer der Verlobten verhindert, so kann er sich in einer Vollmacht mit der Anmeldung durch den anderen Eheschließenden einverstanden erklären; das Formular steht als PDF-Datei zum Ausdruck bereit.
Die Anmeldung dient der Prüfung der Ehefähigkeit in rechtlicher Hinsicht und der Ermittlung etwaiger Eheverbote.
Für die Anmeldung zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Über die Anmeldung wird eine Niederschrift aufgenommen.
Bei Beteiligung von ausländischen Staatsangehörigen wird ggf. der Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses zur Vorlage an den Präsidenten des Oberlandesgerichts vorbereitet.
Stellt der Standesbeamte fest, dass kein Ehehindernis vorliegt, teilt er den Eheschließenden schriftlich mit, dass die Eheschließung innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten ab dieser Mitteilung vorgenommen werden kann. Nach Ablauf dieser Frist muss die Eheschließung neu angemeldet werden.
Bei Beteiligung von ausländischen Staatsangehörigen ist ggf. eine kürzere Gültigkeitsdauer möglich.
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Standesamt Eheschließungen/ Geburten/ Besondere Beurkundungen
das Standesamt der Gemeinde, in deren Bezirk das Paar oder einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
Welche Unterlagen, Urkunden müssen wir mitbringen?
Grundsätzlich müssen sich beide Verlobte ausweisen, bei deutschen Staatsangehörigen genügt die Vorlage eines Personalausweises.
Ausländische Mitbürger benötigen jedoch Ihren Reisepass.
Zusätzlich muss jeder auswärts gemeldete Verlobte eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung vom Meldeamt seines Wohnortes vorlegen.
Dies gilt auch für Waldbronner Bürger, sofern die Ehe nicht in Waldbronn geschlossen werden soll.
Bei ledigen und kinderlosen Verlobten genügt die Vorlage einer aktuellen Abschrift des jeweiligen Geburtseintrages mit Hinweisteil. Diese können Sie bei Ihrem inländischen Geburtsstandesamt beantragen.
Ausländische Ehewillige benötigen Ihre Geburtsurkunde (evtl. zusätzlich mit einer Überbeglaubigung wie z. B. einer Apostille oder Legalisation versehen). Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf Anfrage direkt durch unsere Sachbearbeiterinnen.
Bitte bei ausländischen Urkunden beachten:
Urkunden in fremder Sprache sind immer von einem in Deutschland vereidigten Urkundenübersetzer zu übersetzen (weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Oberlandesgerichts Stuttgart unter Service).
Das fremdsprachige Original ist immer zusammen mit der zugehörigen Übersetzung vorzulegen!!! Wichtig: Dieser Übersetzung muss das fremdsprachige Original (notfalls in Kopie) angeheftet sein!!!
Bereits verheiratet gewesene Verlobte benötigen zusätzlich urkundliche Nachweise über vorangegangene Eheschließungen und deren Auflösungen (beglaubigte Abschriften aus den Eheregistern mit Auflösungsvermerk). Evtl. müssen ausländische Scheidungsurteile zuvor vom Oberlandesgericht bestätigt werden.
Eltern gemeinsamer Kinder müssen zudem Geburtsurkunden, Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtsregelungen vorlegen.
Unsere Bitte:
Erkundigen Sie sich vorab telefonisch nach den in Ihrem Fall erforderlichen Urkunden, welche Sie dann bei der persönlichen Anmeldung Ihrer Eheschließung beim Standesamt vorlegen müssen.
hängt vom Einzelfall ab
Was für Gebühren kommen auf uns zu?
Die Kosten für die Anmeldung der Eheschließung belaufen sich bei deutschen Brautpaaren auf 40 €, sobald ausländisches Recht zu beachten ist, beträgt der Gebührensatz jedoch 80 €.
Dazu kommen die gewünschten Urkunden zu jeweils 12 € und ein Stammbuch bzw. Urkundenordner nach dem jeweiligen Geschmack des Brautpaares.
Wir halten eine Auswahl verschiedener Preisklassen für Sie bereit.
Die standesamtliche Trauung am Wohnort ist gebührenfrei. Für Trauungen in einem auswärtigen Standesamt Ihrer Wahl entstehen Ihnen zusätzliche Kosten. Für Trauungen innerhalb Baden-Württembergs z.B. müssen Sie weitere 30 € veranschlagen.
Das auswärtige Standesamt benötigt zusätzlich Ihre aktuellen Meldebescheinigungen, die Sie im Bürgerbüro Waldbronn erhalten.
An welchen Tagen und in welchem Rahmen können wir in Waldbronn heiraten?
Sie können sich beim Standesamt Waldbronn nach rechtzeitiger Terminvereinbarung grundsätzlich von Montag bis Freitag vormittags trauen lassen. Zusätzlich bieten wir Ihnen am zweiten Samstag eines Monats die Gelegenheit zur Samstagstrauung an.
Für diesen Service werden zusätzliche Kosten in Höhe von 60 € berechnet.
Das modern gehaltene und Licht durchflutete Trauzimmer der Gemeinde befindet sich im
1. Obergeschoss des Waldbronner Rathauses und bietet Ihren Gästen bis zu 20 Sitz- und sofern nötig weitere Stehplätze. Durch den angrenzenden Personenaufzug ist es barrierefrei zu erreichen. Das Foyer vor dem Standesamt bietet sich danach für einen kleinen Sektempfang an.
Seit 2010 kann Ihre Trauung sofern gewünscht, auch in einem rustikalerem Rahmen in den Räumlichkeiten unseres Heimatmuseums in der Stuttgarter Straße 23 stattfinden.
Für diese Buchung werden zusätzliche Benutzungsgebühren in Höhe von 60 € fällig.
Für einen anschließenden Sektempfang bietet sich das sogenannte „Backhäusle“ im idyllischen Hof an. Für die kalte Jahreszeit oder bei Regen können Sie zusätzlich das Foyer im benachbarten Gebäude der Volkshochschule gegen eine weitere Benutzungsgebühr von 50 € für Ihren Sektempfang buchen.
Bitte beachten Sie, dass das Heimatmuseum nicht barrierefrei zu erreichen und das Parkplatzangebot begrenzt ist.
Seit 2012 kann Ihre Trauung von April bis Oktober in Waldbronn auch unter freiem Himmel, genauer gesagt im Musikpavillon des Kurparks stattfinden.
Für diesen Service berechnen wir Ihnen 150 €.
Bei einem Wetterumschwung oder Störungen von außen steht es dem diensthabenden Standesbeamten jedoch frei, Ihre Trauung kurzfristig ins Foyer im Erdgeschoss des Kurhauses zu verlegen, da die ordnungsgemäße und störungsfreie Durchführung sichergestellt sein muss.