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Dienstleistung

Stadtjäger

Stadtjäger Benjamin Gut ist beratend und präventiv unterwegs

Seit einem Gemeinderatsbeschluss im September 2023 darf Jagdpächter Benjamin Gut auch innerorts auf die Jagd gehen. Aber keine Sorge, er schießt nicht wie wild um sich, sondern kommt als sogenannter „Stadtjäger“ nur gezielt, beratend und nach Aufforderung zum Einsatz.

Grundsätzlich dürfen Stadtjäger, die im Übrigen eine gesonderte Ausbildung erhalten, nur bei bestimmten Tieren tätig werden. Dies ist im sogenannten Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) geregelt. Dazu gehören beispielsweise Arten wie Marder, Füchse, Nutrias, Waschbären, Raben, Krähen oder Wildtauben. Bei Arten, die unter das Naturschutzgesetz fallen, darf ein Stadtjäger nicht tätig werden und es muss die Naturschutzbehörde (Regierungspräsidium) informiert werden. Und ja, richtig gelesen, Waschbären kommen bei uns auch vor, sogar immer häufiger.

Im vergangenen Jagdjahr ist Benjamin Gut insgesamt fünf Waschbären in Waldbronn auf den Pelz gerückt und einer Nutria (Biberratte).

Ein großes Problem sei, dass viele Menschen Wildtiere anfüttern und dadurch verstärkt anlocken. Um Wildtiere von Wohngebieten fernzuhalten rät er: „Haustierfutter hat nichts im Freien zu suchen.“ Der Klassiker ist nach wie vor die Marder unter dem Dach, so Benjamin Gut, der optisch gut an seiner gelben Warnweste mit der Aufschrift „Stadtjagd“ zu erkennen ist.

Doch es kommt nicht gleich die Flinte zum Einsatz, sondern der gelernte Jäger möchte in erster Linie präventiv und beratend den Hilfesuchenden zur Seite stehen. Wird er beispielsweise zu einem Marder-Einsatz gerufen, berät er zunächst über verschiedene Einsatzmöglichkeiten. Oft sei es auch so, dass der Marder bereits viele Jahre im Dachboden geduldet würde und dann bei Nachwuchs „sofort weg müsse“. Doch das geht eben nicht von heute auf morgen, insbesondere nicht, wenn im Frühjahr die Jungen noch klein sind, erläutert Gut seine Vorgehensweise. Oft könnten Probleme sogar telefonisch gelöst werden.   

Was also tun, wenn eine Privatperson einen Stadtjäger braucht?

Die Beauftragung erfolgt auf dem kurzen Dienstweg und zwar durch einen Anruf bei der Gemeinde (Telefon 07243-609-280 und 370) oder außerhalb der gemeindlichen Sprechstundenzeiten bei der Polizei; diese leiten den Anrufer dann an Benjamin Gut weiter. Die Arbeit des Stadtjägers erfolgt nicht ehrenamtlich, sondern auf Honorarbasis. Ein Einsatz kann durchaus schon mal mehrere hundert Euro kosten, wenn zum Beispiel neben der Beratung auch Fallen aufgestellt werden müssen. Die Kosten hat der Auftraggeber zu tragen.

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