Behördennummer 115

  • Die einheitliche Behördennummer 115
    ist montags bis freitags
    von 8 bis 18 Uhr
    sowohl aus dem Festnetz als auch aus mehreren Mobilfunknetzen zum Ortstarif und damit kostenlos über Flatrates erreichbar.

    Weitere Informationen zur Behördennummer unter www.115.de
  • Logo Behördennummer 115

Dienstleistung

Flächennutzungsplan einsehen

Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.

Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu geplanten

  • Wohnbauflächen,
  • Gewerbe- und Industriebauflächen,
  • Grünflächen oder
  • Verkehrsflächen.

Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.

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Mitarbeiter
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Voraussetzungen

keine

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Verfahrensablauf

Sie können bei der zuständigen Stelle Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Sie sollten Angaben zum betroffenen Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) machen können.

Die Städte und Gemeinden müssen den für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehenen Entwurf des Flächennutzungsplans im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren über das UVP-Portal zugänglich machen. Einige Gemeinden haben über das Portal zudem ihren bereits geltenden Flächennutzugsplan zugänglich gemacht.

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Erforderliche Unterlagen

keine

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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung

keine

Hinweis: Für Kopien von Ausschnitten oder des gesamten Flächennutzungsplans entstehen Gebühren. Diese sind je nach Gemeinde unterschiedlich.

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Rechtsbehelf

keine

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Sonstiges

keine

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Rechtsgrundlage