Dienstleistung
Grundbuch - Eintragung beantragen
Sie haben ein Grundstück gekauft? Dann sind Sie erst neue Eigentümerin oder neuer Eigentümer, nachdem
- Sie sich mit dem Verkäufer beziehungsweise der Verkäuferin geeinigt haben ("Auflassung des Grundstücks") und
- die neuen Eigentumsverhältnisse im Grundbuch eingetragen sind.
Die Eintragung im Grundbuch ist auch bei anderen Formen der Eigentumsübertragung erforderlich.
Das Grundbuch gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück und die Belastungen, die eventuell auf dem Grundstück liegen (zum Beispiel Grundpfandrechte, Grunddienstbarkeiten).
Voraussetzungen der Eintragung sind normalerweise:
- Antrag auf Eintragung
- Auflassung oder/und Eintragungsbewilligung der Person, deren Recht von der Eintragung betroffen wird
- die Einhaltung besonderer Formvorschriften
Je nach Einzelfall
- sind zusätzliche Unterlagen erforderlich (zum Beispiel Erbnachweis, Genehmigungen, Vorkaufsrechtszeugnisse, steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) oder
- muss das Grundbuch vor der beantragten Eintragung erst berichtigt werden (zum Beispiel durch Eintragung der Erben eines verstorbenen Eigentümers).
Die Eintragung ins Grundbuch müssen Sie beantragen. Informieren Sie sich dazu bei einem Notar, einer Notarin, einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin.
Diese werden Ihnen auf Ihre Situation abgestimmte Hinweise zum Verfahren und den von Ihnen benötigten Unterlagen geben.
- Personalausweis oder Reisepass
- Vorlage der Eintragungsunterlagen als öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden
keine
je nach Geschäftswert
- § 13 Grundbuchordnung (GBO) (Antrag auf Eintragung)
- § 19 Grundbuchordnung (GBO) (Bewilligung der Eintragung)
- § 20 Grundbuchordnung (GBO) (Auflassung)
- § 29 Grundbuchordnung (GBO) (Form der Eintragungsunterlagen)
- § 39 Grundbuchordnung (GBO) (Voreintragung des Betroffenen)
- Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
Ab dem 01.07.2018 können die Waldbronner Bürgerinnen und Bürger Grundbuchauszüge über die Internetseite des Amtsgerichts Maulbronn unter
www.amtsgericht-maulbronn.de
beantragen.
Für Unterschriftsbeglaubigungen sind die Notare zuständig.
Ansonsten wenden Sie sich bitte für alle weiteren Fragen an:
Grundbuchamt Maulbronn
Frankfurter Straße 52
75433 Maulbronn
Telefon: 07043/9578-0
Mail: poststelle(at)gbamaulbronn.justiz.bwl.de