Dienstleistung
Fundsachen
Abgabe, Auskunft und Verwaltung von Fundgegenständen
keine
Fundgegenstände können im Rathaus an der Pforte abgegeben werden und werden dort verwaltet.
Ebenfalls erhalten Sie hier Auskunft zu verlorenen Gegenständen.
keine
keine
Als Finder steht Ihnen Finderlohn zu, wenn sich der Eigentümer oder die Eigentümerin meldet. Diesen müssen Sie mit ihr oder ihm direkt regeln.
Die Höhe des Finderlohns beträgt:
- bei einem Wert bis 500 €: 5 %
- bei einem Wert über 500 €: 25 € (5 % von 500 €) plus 3 % von dem über 500 € hinausgehenden Wert.
Für Funde in öffentlichen Verkehrsmitteln und Behörden gibt es bis zu einem Wert von 50 Euro keinen Finderlohn, darüber hinaus
- 2,5 % für einen Wert zwischen 50,00 und 500,00 Euro und
- 1,5 % für den 500,00 Euro überschreitenden Wert.
Wer gefundene fremde Sachen behält, macht sich unter Umständen strafbar.