Elektronische Rechnung

Sie möchten der Gemeinde eine E-Rechnung zusenden?

Die Gemeinde Waldbronn bedient sich zum Empfang von E-Rechnungen des Serviceportals Baden-Württemberg (ServiceBW).

Das Serviceportal ermöglicht den Auftragnehmern der Gemeinde Waldbronn, dass diese E-Rechnungen bei der Gemeinde einreichen können.

Nähere Informationen erhalten Sie hier: https://www.service-bw.de/erechnung

Annahmevoraussetzungen

Die Rechnungsdatei muss grundsätzlich dem Datenaustauschstandard XRechnung in der jeweils aktuellen Fassung entsprechen sowie die Vorgaben der E-Rechnungsverordnung Baden-Württemberg (ERechVOBW) und der Nutzungsbestimmungen für Rechnungssteller des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg erfüllen. Anstatt des Datenaustauschstandards XRechnung kann auch ein anderer Datenaustauschstandard verwendet werden, wenn dieser den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN 16931) entspricht.

Mit dem Validator der Website https://www.service-bw.de/erechnung können Sie Ihre Rechnung formal überprüfen. Der aktuelle Link zum Validator ist auf der genannten Website angegeben. Derzeit lautet der direkte Link zum Validator https://erechnungsvalidator.service-bw.de/

In der Rechnung müssen Sie die Leitweg-ID der Gemeinde Waldbronn
08215110-A8956-90
angeben.

Bitte geben Sie weiterhin Ihren Ansprechpartner bei der Gemeinde Waldbronn sowie das Produkt/Sachkonto (wenn bekannt) an, damit die Rechnung zeitnah geprüft und zur Zahlung freigegeben werden kann.

Sie haben folgende Möglichkeiten E-Rechnungen bei der Gemeinde Waldbronn einzureichen:

Durch Upload
Sie können der Gemeinde Waldbronn über die folgende Website E-Rechnungen durch Upload senden:
https://www.service-bw.de/erechnung

per Mail
Schicken Sie eine E-Mail ohne Nachrichteninhalt und mit Ihrer Rechnungsdatei als einzigem Anhang an: rechnung(at)service-bw.bwl.de.

Sie erhalten grundsätzlich eine automatisch generierte Mail zum Rechnungsstatus. Weitere Hinweise finden Sie in der Handreichung für den Rechnungsversand per E-Mail auf der o.g. Website.

Sie möchten von der Gemeinde E-Rechnungen erhalten?

Die Gemeinde Waldbronn ist (nach aktuellem Rechtsstand vom 07.11.2024) ab dem 01.01.2027 gesetzlich verpflichtet, E-Rechnungen an inländische Unternehmer auszustellen und zu versenden.

Aktuell ist es der Gemeinde Waldbronn aus technischen Gründen noch nicht möglich, E-Rechnungen zu erstellen und zu versenden. Bei der elektronischen Bekanntgabe von Bescheiden der Gemeinde sind zudem noch Rechtsfragen ungeklärt.

Sobald alle Voraussetzungen geschaffen sind, erfahren Sie an dieser Stelle mehr.