Gemeindenachricht

Schließung der Schulen und Betreuungseinrichtungen wegen Coronavirus
Betreuungsgebühren

Die Verwaltung informiert

Es ist für die Verwaltung natürlich nachvollziehbar, dass Eltern die Erstattung ihrer Gebühren für diesen Zeitraum zurückverlangen. Doch momentan ist die Rückerstattung der kommunalen Betreuungsgebühren noch nicht landeseinheitlich geregelt.

Aus diesem Grund bitten wir darum, von Nachfragen bezüglich der Rückerstattung erstmal abzusehen. Sobald es eine landeseinheitliche Regelung gibt, werden wir die betroffenen Familien selbstverständlich sofort informieren.

Kommt es zu keiner Regelung wird die Verwaltung gemeinsam mit dem Gemeinderat entscheiden, wie die Gemeinde mit der Rückerstattung der Gebühren verfährt.

Anders verhält es sich mit den Gebühren für kirchliche Betreuungseinrichtungen. Diese werden für den Monat April vorsorglich nicht eingezogen. Der kirchliche Träger behält es sich allerdings vor, diese noch nachträglich zu verlangen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt noch keine weiteren Angaben machen können. Vielen Dank.

Ihre Gemeindeverwaltung.