infektionsschutz
Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg
ab 08.03.2021 (PDF)
Hier finden Sie die aktuell gültigen Regelungen des Landes Baden-Württemberg zur Eindämmung der Corona Pandemie.
Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg
Weiterführende Links und aktuelle Informationen
- Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflegestellen und Schulen
- Hinweise für Eltern und Personal - - Vorgehensweise für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Schulen im Zusammenhang mit Coronafällen
- Hinweise des Landesgesundheitsamtes - - Tagesaktuelle Informationen des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg zum Coronavirus
- Umfangreich Informationsseite des Bundesministeriums für Gesundheit zum Coronavirus
- Corona-Warn-App - Corona gemeinsam bekämfpen
- Robert-Koch-Institut
Aktuelle mehrsprachige Informationen zum Coronavirus
Fremdsprachige Informationen der Integrationsbeauftragten - Bundesamt für Migration, Flüchtlingen und Integration
Rathausbesuch nur mit Termin
Information Trauregelung zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus
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Standesamtliche Eheschließungen
Stand 04.11.2020
- Trauungen finden ausschließlich in der Heimatstube der Gemeinde statt.
- Das Brautpaar darf zur Trauung maximal 8 Gäste mitbringen.
- Die Daten der Gäste müssen dokumentiert werden.
- Der Abstand von 1,50 Meter ist sowohl zwischen den Gästen als auch zur Standesbeamtin/ zum Standesbeamten einzuhalten.
- Voranmeldungen bzw. Auskünfte zu Trauterminen sind nur telefonisch oder schriftlich möglich.
- Zur Anmeldung der Eheschließung ist die Vereinbarung eines Termins zwingend erforderlich.
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Terminvereinbarung Online