SRH Gesundheitszentrum Waldbronn

  • Orthopädische und neurologische Rehabilitation in attraktivem Umfeld.

  • SRH Gesundheitszentrum Waldbronn
    Gisela-und-Hans-Ruland-Straße 1
    76337 Waldbronn
    Telefon +497243 6030
    Fax +497243 6032617
    info (at) gns.srh.de
  • weitere Informationen ...

Kur und Reha

Waldbronn - ausgezeichnet mit dem Prädikat "Heilquellenkurbetrieb" - bietet alle Einrichtungen, die zur Durchführung einer ambulanten (Badekur) oder stationären Kur erforderlich sind ...

Eingebettet in die sanfte Hügellandschaft des Nördlichen Schwarzwalds liegt Waldbronn direkt an der Schwarzwald-Bäderstraße. Das gesunde Reizklima und die harmonische Landschaft machen Ihren Aufenthalt so erholsam. Gleichfalls helfen Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen Beschwerden zu lindern und zu heilen, bringen Lebensqualität zurück und beugen vorzeitiger Arbeits- und Berufsunfähigkeit vor. -

Tun Sie was für Ihre Gesundheit und informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse!

Indikationen (Heilanzeigen)


Die spezifischen Indikationen (Heilanzeigen) in Waldbronn sind:
  • Krankheiten der Wirbelsäule und sonstige Rückenbeschwerden
  • chronisch entzündliche und degenerative Gelenkleiden
  • Frakturen und sonstige Erkrankungen an den Stütz- und Bewegungsorganen.

Der Weg zur Kur

  • Informationen zur Beantragung der Ambulanten und Stationären Kur ...

    Ambulante Vorsorgeleistung (Badekur)

    • Besuch des Hausarztes. Bestätigung der medizinischen Notwendigkeit.
    • Antragstellung bei der verantwortlichen Krankenkasse.
    • Die Krankenkasse befürwortet eine Kur. Medizinischer Dienst prüft den Antrag.
    • In Absprache mit dem Arzt werden Unterkunft und Beginn der Kur festgelegt.
    • Vor Kurbeginn ist es wichtig, einen Termin mit dem Badearzt zu vereinbaren.
    • Der Badearzt verschreibt die Therapien/Heilmittelverordnungen.
    100 % der badeärztlichen Behandlungen und Untersuchungen und 90 % der Kosten für Kuranwendungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

    Zusätzlich kann die Krankenkasse einen Tageszuschuss für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe gewährleisten. Diese Beträge sind bei der gesetzlichen Krankenkasse zu erfragen.


    Anspruch auf ambulante Vorsorgeleistungen haben die gesetzlich Versicherten alle vier Jahre.
  • Stationäre Kur


    Der Weg zur stationären Kur verläuft ähnlich wie der oben genannte.

    Ein großer Unterschied besteht allerdings darin, dass die Krankenkasse sowohl den Kurort, den Termin, als auch die Kureinrichtung bestimmt. Der Patient kann in Absprache mit dem Hausarzt Wünsche äußern.

    Die Kosten werden zu 100 % übernommen. Eine Eigenbeteiligung von 10 €/Tag fällt an.
    Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Arzt.