Gemeindenachricht

Information zur Friedhofs- und Trauregelung zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus

Stand 26.04.2021

1. Bestattungen und Beisetzungen auf den Waldbronner Friedhöfen

  • An der Trauerfeier dürfen bis zu 30 Personen teilnehmen.
  • Zwischen den Trauergästen ist der Abstand von 1,50 Metern einzuhalten, ausgenommen sind Personen, die in häuslicher Gemeinschaft leben.
  • Es besteht die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske (auch im Freien).
  • Das Auslegen einer Kondolenzliste ist nicht gestattet.
  • Auf Weihwasser, Erde, Blütenblätter etc. aus einem Sammelbehältnis muss verzichtet werden.

2. Standesamtliche Eheschließungen

  • Trauungen finden in der Heimatstube und im Kurpark der Gemeinde statt.
  • Das Brautpaar darf zur Trauung maximal 8 Gäste mitbringen.
  • Zwischen der Standesbeamtin/ dem Standesbeamten und den Gästen ist ein Abstand von 1,50 Metern einzuhalten.
  • Voranmeldungen bzw. Auskünfte zu Trauterminen sind nur telefonisch oder schriftlich möglich.
  • Zur Anmeldung der Eheschließung ist die Vereinbarung eines Termins zwingend erforderlich.