Gemeindenachricht
Information zur Friedhofs- und Trauregelung zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus
Stand 26.04.2021
27.04.2021
1. Bestattungen und Beisetzungen auf den Waldbronner Friedhöfen
- An der Trauerfeier dürfen bis zu 30 Personen teilnehmen.
- Zwischen den Trauergästen ist der Abstand von 1,50 Metern einzuhalten, ausgenommen sind Personen, die in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Es besteht die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske (auch im Freien).
- Das Auslegen einer Kondolenzliste ist nicht gestattet.
- Auf Weihwasser, Erde, Blütenblätter etc. aus einem Sammelbehältnis muss verzichtet werden.
2. Standesamtliche Eheschließungen
- Trauungen finden in der Heimatstube und im Kurpark der Gemeinde statt.
- Das Brautpaar darf zur Trauung maximal 8 Gäste mitbringen.
- Zwischen der Standesbeamtin/ dem Standesbeamten und den Gästen ist ein Abstand von 1,50 Metern einzuhalten.
- Voranmeldungen bzw. Auskünfte zu Trauterminen sind nur telefonisch oder schriftlich möglich.
- Zur Anmeldung der Eheschließung ist die Vereinbarung eines Termins zwingend erforderlich.