Gemeindenachricht

Corona-Regeln: Was noch gilt und was wegfällt


Was noch gilt:

In den meisten Innenräumen entfällt die Maskenpflicht.

Allerdings dürfen natürlich freiwillig weiterhin Masken getragen werden.

Darüber hinaus kann die Kommune aber in ihren Einrichtungen eine Maskenpflicht anordnen. Zum Schutz der Beschäftigten wurde diese Möglichkeit aus dem Infektionsschutzgesetz für alle Dienststellen umgesetzt. Deswegen gelten im Rathaus, der VHS und in den kommunalen Kitas weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht für Eltern und andere Personen, die die Einrichtungen betreten.

Die Pflicht zur Meldung einer Corona-Erkrankung und die Regeln zur Quarantäne und Isolation bleiben bislang erhalten.

Was nicht mehr gilt:

Es gib keine Kontaktbeschränkungen oder Obergrenzen für Veranstaltungen mehr. Jeder und jede kann sich mit allen treffen, Veranstaltungen wieder vor vollem Haus stattfinden. Es gelten keine Zugangsbeschränkungen für den Alltag mehr; Regeln wie 2G Plus oder 3G Plus entfallen in den meisten Fällen. So auch im Rathaus. Es muss kein 3G-Nachweis mehr erbracht werden.

Grundsätzlich entfallen auch die Testpflichten, außer in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Pflegeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften oder Krankenhäusern.