Gemeindenachricht
Jagdwilderei durch freilaufende Hunde
An alle Hundebesitzer aus aktuellem Anlass
In diesem Zusammenhang weisen wir auch auf § 13 Abs. 3 der Polizeiverordnung der Gemeinde Waldbronn hin. Dieser legt fest, dass Hunde im Innenbereich (§ 30 und 34 Baugesetzbuch) auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen an der Leine zu führen sind. Dies gilt auch für den Kurpark und die Lärmschutzzone gemäß § 2 Abs. 4 der Polizeiverordnung (Kurbereich) sowie die Bereiche
- „Am Sohl im Bereich zwischen der Ostseite Herrenalber Str. und der Westseite Kirchstr. / Alte Etzenroter Str.“
- „Zuweg Wiesenfesthalle“ Jahnstr. mit dem Verbindungsweg zur Wiesenfesthalle
- „Panoramaweg und Rück II“
- „Waldpark/ Therapiepark“ an der Kurklinik
- „Radweg in den Neubrüch -Zuweg Waldkindergarten“ zwischen der Südostseite Merkurstr. bis zur Gemarkungsgrenze zu Karlsbad
- „Parallelwege obere Heidelberger Str. und Freiburger Str. -Zuweg Spielplatz“
Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei herumlaufen.
Bitte bedenken Sie auch, dass Ihr Hund während der Jagd Straßen überquert und hierbei weder auf sich selbst noch auf Fahrzeuge Rücksicht nimmt.
Gemeinde Waldbronn
Liegenschaftsamt
Telefon:07243 /609 370
Mail: Liegenschaftsamt(at)Waldbronn.de
Gemeinde Waldbronn
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Mail: ordnungsamt(at)waldbronn.de