Behördennummer 115

  • Die einheitliche Behördennummer 115
    ist montags bis freitags
    von 8 bis 18 Uhr
    sowohl aus dem Festnetz als auch aus mehreren Mobilfunknetzen zum Ortstarif und damit kostenlos über Flatrates erreichbar.

    Weitere Informationen zur Behördennummer unter www.115.de
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Dienstleistung

Abfall und Müll entsorgen

Informationen zur Abfallentsorgung in Waldbronn
(Abfuhrkalender, Öffnungszeiten Grüngutplatz, Wertstoffhof u.a.)

Abfuhrpläne digital






Die Abfallentsorgung ist eine Pflichtaufgabe der Stadt- und Landkreise.

Diese haben als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für ihr Gebiet in eigener Zuständigkeit Regelungen getroffen. Diese können sich von Kommune zu Kommune unterscheiden.

Über das für Ihre Stadt beziehungsweise Ihren Landkreis geltende System und die einzelnen Bestimmungen können Sie sich auf den Internetseiten des für Sie zuständigen Abfallbetriebes näher informieren. Dazu gehören Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größen, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender und Abfallarten.
Auskunft und Beratung erhalten Sie auch schriftlich oder telefonisch.

Beachten Sie, dass einige wenige Landkreise die Zuständigkeit für das Einsammeln der Abfälle auf ihre Gemeinden übertragen haben. Ob dies in Ihrem Landkreis der Fall ist, erfahren Sie ebenfalls auf den Internetseiten Ihres Abfallbetriebes.

Wenn Sie aus dem Einzugsgebiet eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers wegziehen, zahlt Ihnen der Entsorgungsbetrieb zu viel bezahlte Müllgebühren teilweise zurück.

Unterschieden werden muss zwischen Abfall aus privaten Haushalten und gewerblichem Abfall, für den es Sonderregelungen gibt. Auch gibt es für viele Abfallarten wie z.B. Altpapier, Glas, Batterien, Elektrogeräte besondere Bestimmungen. Auskünfte erteilt die zuständige Stelle.

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Zuständige Stelle
0721 93653199
E-Mail senden / anzeigen
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zuständige Stelle

Abfallwirtschaftsamt oder Abfallwirtschaftsbetrieb:

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen und keine Übertragung auf Gemeinden vorliegt: das Landratsamt
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Voraussetzungen

Sie sind gemeldet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.

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Verfahrensablauf

Informieren Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle. Die für Ihren Wohnort gültige Abfallsatzung regelt, ob jeder Haushalt oder jede Hausnummer eigene Müllbehälter (z.B. Restmüll, Bioabfall, Papier, Verpackungen) nutzen muss.
In vielen Stadt- und Landkreisen ist ein Müllbehälter pro Haushalt vorgeschrieben. Teilweise können Sie auch mit anderen Bewohnern gemeinsam einen Müllbehälter nutzen.

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Erforderliche Unterlagen

in manchen Fällen: aktuelle Meldebestätigung

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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung

Es gibt keine landesweit einheitliche Kostenregelung. Erkundigen Sie sich deshalb bei der für Sie zuständigen Stelle.
Die jeweilige Abfallgebührensatzung Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises regelt die Höhe der Abfallgebühren. Der Gemeinderat oder Kreistag beschließt die Satzung.

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Rechtsbehelf

Die Angaben dienen der Information.
Wenn eine Entscheidung der Behörde erforderlich ist (z.B. bei einem Gebührenbescheid), wird die Behörde Ihnen dazu die Entscheidung als förmliche Mitteilung zusenden.
Diese Entscheidung enthält auch den Hinweis auf die rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen offenstehen, falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.
In diesem Rechtsbehelf sind auch Fristen genannt, die Sie unbedingt beachten müssen.
Der Rechtsbehelf enthält ebenfalls die Information, an welche Stelle Sie sich in einem solchen Fall wenden können.

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Sonstiges

keine

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Rechtsgrundlage
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Weitere Hinweise

Zuständigkeit:
Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe

Kontaktdaten:
Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe  
Beiertheimer Allee 2
76137 Karlsruhe

kostenfreie Servicenummer für Privatkunden:
0800 2 9820 20

kostenfreie Servicenummer für Gewerbekunden / Auftragsannahme für Container:
0800 2 9820 10

kostenfreie Servicenummer für die Anmeldung von Sperrmüll:
0800 2 9820 30

Fax.: 07251 9820 5112

E-Mail: kundenservice(at)awb.landratsamt-Karlsruhe.de

Hier gelangen Sie direkt auf die Internetseite des Abfallwirtschaftsbetriebes:

www.awb-landkreis-karlsruhe.de/startseite/index.php?PHPSESSID=ao56jd1gduep3kj8oviue02ji2

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Zugehörigkeit zu